ISPM 15 Standard
Import von Holzverpackungen
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Generell gilt, dass Holzverpackungen, die aus Drittländern (mit Ausnahme der Schweiz) eingeführt werden, gemäß
ISPM-Standard Nr. 15 gegen Schädlingsbefall behandelt und entrindet sein müssen.
Nicht betroffen sind:
- Rohholzverpackungen mit einer Stärke von sechs mm und weniger
- verarbeitetes Holz (Holzwerkstoffe), das unter Verwendung von Leim, Hitze oder Druck oder einer Kombination hieraus hergestellt wurde (zum Beispiel Sperrholz, Span- oder OSB-Platten)
Die Bestimmungen für Holzverpackungen gelten
nicht im innergemeinschaftlichen Verkehr bzw.
im Warenverkehr mit der Schweiz.
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