Einfuhrvorschriften
Was ist bei der Wareneinfuhr zu beachten?
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Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union, umgesetzt in deutsches Recht durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei.
Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Für bestimmte Produkte bestehen zum Beispiel Einfuhrgenehmigungspflichten.
Die Importabwicklung kann auf andere Unternehmen (zum Beispiel Speditionen) übertragen werden. Die Haftungspflichten - auch im Zollrecht - bestehen jedoch in der Regel für den Importeur weiter.
Grundsätzliches zum Import von Waren finden Sie in unserem .
Interessante Links
- Zolltarifnummer/Warennummer finden! (Link: https://www.zolltarifnummern.de/)
- Market Access Database (Importzollsätze und -dokumente in Drittländern) (Link: https://madb.europa.eu/madb/)
- Wareneinfuhr (Link: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Wareneinfuhr/wareneinfuhr_node.html)