Die IHK Schwaben stellt notwendige Dokumente für den Außenhandel aus!
Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt bzw. bescheinigt sein müssen. In der Bundesrepublik Deutschland hat der Gesetzgeber diese Funktion den Industrie- und Handelskammern übertragen. Für folgende Dokumente werden häufig Bescheinigungen verlangt:
Ursprungszeugnis-Ausfüllmaske (PDF-Datei · 630 KB): Eine Ursprungszeugnis-Ausfüllhilfe der IHK Chemnitz in Form eines Formulars ermöglicht die Eintragungen per PC. Diese können dann direkt auf das Originalformular "Ursprungszeugnis" gedruckt werden.
Öffnungszeiten unserer Beglaubigungsstelle: Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr