TECHNOLOGIE
Bayern fördert Wasserstoff-Nutzfahrzeuge
Seit dem 5. August ist ein aktueller Förderaufruf veröffentlicht, mit dem die Förderung der Anschaffung von Wasserstoff-Fahrzeugen in Aussicht gestellt wird. Dieser Förderaufruf gehört zu einem Förderprogramm, das seit dem 1. Januar 2026 die Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen unterstützt und über ein Volumen von insgesamt 35 Millionen Euro verfügt. Der Freistaat will damit Unternehmen, Kommunen und öffentliche Träger beim Umstieg auf emissionsarme Antriebsformen im Nutzfahrzeugbereich – von leichten Lieferfahrzeugen bis hin zu schweren Lkw - unterstützen. Nachfolgend erfahren Sie die wichtigsten Eckdaten zum Förderaufruf. Bitte berücksichtigen Sie auch die offiziellen Informationen wie die Bekanntmachung der Förderrichtlinie sowie weiterführende Informationen beim Projektträger Bayern.
Was ist das Ziel des Programms?
Die Förderung soll einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, das sogenannte Henne-Ei-Problem der Wasserstoffmobilität zu überwinden: Zwar wächst das Interesse an Wasserstoff-Antrieben, doch die höheren Anschaffungskosten sowie eine noch junge Tankstelleninfrastruktur hemmen bisher die Nachfrage. Durch die Förderung der Mehraufwendungen im Vergleich zu dieselbetriebenen Fahrzeugen will Bayern hier gezielt ansetzen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Betreiber von Nutzfahrzeugen verbessern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und das Leasing von emissionsfreien oder sauberen neuen Nutzfahrzeugen der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennerantrieb auf Basis des Artikel 36b AGVO.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt bis zu 80 % der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Diesel-Fahrzeug ab.
“Unter Investitionsmehrausgaben im Sinne dieser Richtlinie sind die Ausgaben zu verstehen, die erforderlich sind, um anstelle eines Nutzfahrzeugs mit konventionellem Antrieb der jeweils geltenden höchsten Schadstoffklasse ein vergleichbares Nutzfahrzeug derselben Klasse mit einem Wasserstoffantrieb zu erwerben. Die durch den Fördermittelgeber ermittelten Investitionsmehrausgaben im Rahmen dieser Richtlinie gelten als Bemessungsgrundlage der vom Fördergeber vorgegebenen Zuschüsse.” (Zitat aus der Bekanntmachung der Förderrichtlinie)
Wie ist der Zeitraum des Förderaufrufs?
Der Förderaufruf läuft vom 05.08.2026 12:00 Uhr uns ist bis zum 28.10.2026 12:00 Uhr geöffnet.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Webseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zur Förderung Wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge: Förderung Wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge
Webseite des Projektträgers Bayern bei Bayern Innovativ zum Förderprogramm und Förderaufruf: Bayerisches Förderprogramm für den Erwerb von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb: Bayern Innovativ
Offizielle Bekanntmachung des Förderprogramms: BayMBl. 2025 Nr. 503 - Verkündungsplattform Bayern
