Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) bildet einen zentralen Baustein der Energiewende in Deutschland. Es setzt ehrgeizige Ausbauziele für erneuerbare Energien und legt neue Pflichten und Rahmenbedingungen für Unternehmen fest. Ziel ist es, bis spätestens 2035 die Stromversorgung nahezu vollständig auf erneuerbare Quellen umzustellen. Die IHK Schwaben informiert kompakt über die wichtigsten Inhalte, Betroffenheiten und Umsetzungspflichten.

Was ist das Ziel?

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor massiv zu steigern und die Klimaschutzziele zu erreichen. Im Zentrum stehen:
  • 100 % Strom aus erneuerbaren Energien bis 2035 – dies wird als „überragendes öffentliches Interesse“ gesetzlich verankert (§ 2 EEG 2023).
  • Stärkung der Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.
  • Planungssicherheit für Investoren durch klare Ausbaupfade und Förderbedingungen.
Ziel ist es außerdem, die Energiekosten langfristig zu stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern.
Quellen: Umweltbundesamt: Erneuerbare-Energien-Gesetz; EEG 2023, § 1-3.

Wer ist betroffen?

Das EEG 2023 betrifft eine Vielzahl von Branchen und Akteuren in Schwaben, insbesondere solche, die Strom erzeugen, vermarkten oder verbrauchen. Dazu zählen unter anderem:
  • Unternehmen mit eigenen Photovoltaik- oder Windkraftanlagen
  • Energieversorger und Netzbetreiber
  • Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch, z. B. Chemie, Metall, Maschinenbau
  • Bau- und Immobilienwirtschaft, bei Neubau und Sanierung von Gebäuden
  • Landwirtschaftliche Betriebe mit Biogasanlagen
  • Betreiber von Mieterstrom- und Quartierslösungen
  • Planungs- und Ingenieurbüros, die Projekte für erneuerbare Energien begleiten
Auch kleinere Unternehmen, die sich mit Eigenstromversorgung oder neuen Geschäftsmodellen im Energiebereich befassen, sollten die Änderungen kennen.

Maßnahmen und Pflichten

Mit dem EEG 2023 treten zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die teils sofortige Handlungsbedarfe auslösen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Ausbauziele & Ausschreibungen

  • Erhöhung der Ausschreibungsvolumina: Bis 2030 sollen jährlich u. a. 22 GW Photovoltaik und 10 GW Windkraft an Land zugebaut werden.
  • Technologieoffene Ausschreibungen für Solar- und Windkraftprojekte auf geeigneten Flächen.

Netzanschluss & Einspeisung

  • Beschleunigte Netzanschlüsse für neue Anlagen (§ 8 EEG)
  • Vorrang für erneuerbare Energien bei Netzengpässen

Förderung & Vergütung

  • Anhebung der Vergütungssätze für kleinere PV-Anlagen auf Gebäuden
  • Förderung auch bei Eigenverbrauch (besonders für kleine Unternehmen interessant)
  • Verzicht auf Ausschreibungspflicht für bestimmte Anlagengrößen bis 1 MW

Pflichten & Nachweiserfordernisse

  • Registrierungspflicht aller Anlagen im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • Meldung von Inbetriebnahmen und technischen Änderungen
  • Erfüllung von technischen Vorgaben, u. a. Fernsteuerbarkeit bei größeren Anlagen

Besondere Ausgleichsregelung

  • Für stromintensive Unternehmen bleibt die Begrenzung der EEG-Umlage erhalten (Entlastungsregelungen nach §§ 63 ff. EEG), sofern sie internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden würde – hierzu ist eine jährliche Antragstellung bei der BAFA erforderlich.

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