EMAS-Verordnung (EG)
Das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung in Unternehmen und Organisationen. Die EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 bildet den rechtlichen Rahmen für glaubwürdige Umweltmanagementsysteme. Sie wurde mehrfach aktualisiert – insbesondere im Hinblick auf Klimaneutralität, Ressourceneffizienz und die transparente Kommunikation von Umweltleistungen.
Was ist das Ziel?
Die EMAS-Verordnung zielt darauf ab, Unternehmen bei der kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistung zu unterstützen – und das über die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen hinaus.
- systematisches Umweltmanagement
- regelmäßige Umweltbetriebsprüfungen (Audits)
- transparente Kommunikation über Umweltleistungen
EMAS leistet einen Beitrag zur ökologischen Transformation der Wirtschaft und stärkt zugleich die Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit der teilnehmenden Unternehmen.
Wer ist betroffen?
Die Teilnahme an EMAS ist freiwillig, richtet sich jedoch besonders an Unternehmen, die:
- in umweltintensiven Branchen tätig sind
- im Rahmen von Nachhaltigkeitsstrategien auf Umweltzertifizierungen setzen
- von regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie oder der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) betroffen sind
- Fördermöglichkeiten im Bereich Umwelt- und Energiemanagement ausschöpfen möchten.
Branchenbeispiele:
- Produzierendes Gewerbe (z. B. Maschinenbau, Metall, Chemie)
- Bauwirtschaft und Handwerk
- Energie- und Abfallwirtschaft
- Logistik und Verkehr
- Öffentliche Einrichtungen (z. B. Kommunen, Hochschulen)
- Dienstleister mit Nachhaltigkeitsanspruch (z. B. Beratungen, Agenturen)
Laut TÜV SÜD ist EMAS insbesondere für mittelständische Unternehmen attraktiv, die Umwelt- und Energieaspekte systematisch in ihre Geschäftsprozesse und strategische Ausrichtung integrieren möchten.
Wie gehen Sie am besten vor?
Die IHK München stellt einen praxisorientierten EMAS-Leitfaden zur Verfügung, der Unternehmen bei der Einführung, Umsetzung und Validierung ihres Umweltmanagementsystems begleitet.
Im Rahmen der EMAS-Teilnahme gelten folgende Vorgaben:
- Umwelterklärung: Jährlich aktualisierte, öffentlich zugängliche Erklärung mit Daten zu Umweltleistung und Zielen
- Umweltaudit: Regelmäßige externe Prüfung durch zugelassene Umweltgutachter:innen
- Registrierung: Eintragung in das nationale EMAS-Register (in Deutschland beim Umweltbundesamt)
- Kontinuierliche Verbesserung: Nachweis über die stetige Optimierung umweltrelevanter Aspekte wie Energieeffizienz, Emissionsvermeidung oder Ressourcenschonung
- Rechtssicherheit: Systematische Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften.
Die Umsetzung erfolgt nach einem strukturierten Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung – inklusive Umweltprüfung, Zieldefinition, Maßnahmenplanung und interner Audits.
Vorteile für Unternehmen laut Cornelius Ober GmbH (Energieberatung):
- Senkung von Energie- und Betriebskosten
- Verbesserung des Unternehmensimages
- Fördervoraussetzung für bestimmte Programme
- Nutzung als Nachweis im Rahmen von Umweltvorgaben in Lieferketten
Überblick über Umwelt- und Energiemanagementsysteme nach internationalen und europäischen Standards
Kriterium | ISO 14001 | ISO 50001 | EMAS |
---|---|---|---|
Schwerpunkt | Umweltmanagement allgemein (z. B. Abfall, Emissionen, Ressourcenverbrauch). | Energiemanagement (z. B. Energieverbrauch, Energieeinsatz und Energieeffizienz). | Umfassendes Umweltmanagement mit Transparenz und Leistungsverbesserung. |
Zertifizierung / Registrierung | Zertifizierung durch akkreditierte Stellen. | Zertifizierung durch akkreditierte Stellen. | Umweltgutachter-validierte Registrierung im EMAS-Register der zuständigen IHK/Behörde. |
Kernanforderungen | Einführung eines Umweltmanagement- systems mit kontinuierlicher Verbesserung. |
Einführung eines Energiemanagement- systems mit Verbesserung der Energieeffizienz. |
ISO 14001-Anforderungen plus Umweltprüfung, Umwelterklärung, Mitarbeiterbeteiligung. |
Transparenz | Keine Veröffentlichungs- pflicht, aber interne Dokumentation erforderlich (z. B. Umweltaspekte, Ziele, Bewertungen). |
Keine Veröffentlichungspflicht. | Verpflichtende Veröffentlichung einer validierten Umwelterklärung. |
Mitarbeiterbeteiligung | Wird empfohlen, aber nicht verpflichtend. | Wird empfohlen, aber nicht verpflichtend. | Verpflichtende Einbindung der Mitarbeitenden. |
Externe Kommunikation | Nicht vorgeschrieben, aber bei Stakeholder-Interesse sinnvoll. | Nicht vorgeschrieben, aber bei Stakeholder-Interesse sinnvoll. | Verpflichtend durch veröffentlichte Umwelterklärung. |
Integration mit anderen Systemen | Leicht integrierbar, z. B. mit ISO 9001. | Sehr gut kombinierbar mit ISO 9001/14001. | ISO 14001 vollständig integriert, mit Zusatzanforderungen. Kombination mit ISO 50001 möglich, aber administrativ aufwändig. |
Vorteile | Bessere Umweltleistung, Imagegewinn. | Energieeffizienz, Kostensenkung, Klimaschutz. | Höchste Umweltglaubwürdigkeit in Europa, staatliche Vorteile (z. B. bei Genehmigungen), starkes Nachhaltigkeitssignal für Stakeholder. |