Emissionshandel 2 verschoben – Vorschlag der EU-Kommission folgt

Am 5. November 2025 beschlossen die EU-Umweltministerinnen und -minister, den Start des europäischen Emissionshandelssystems für Brennstoffe (EU-ETS 2) um ein Jahr zu verschieben. Die Handelsphase sollte ursprünglich 2027 beginnen, nun ist der Start für 2028 vorgesehen. Hintergrund dieser Entscheidung sind die anhaltend hohen Energiepreise in der EU.
Seit 2005 ermöglicht der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) den Handel mit CO₂-Zertifikaten für energieintensive Industrieanlagen, größere Energieerzeugungsanlagen, die Luftfahrt sowie seit Kurzem auch die Seeschifffahrt. Gegenüber 2005 wurden die Emissionen in diesen Sektoren bereits um rund 51 Prozent reduziert. Mit dem ETS 2 sollen künftig auch die Bereiche Gebäude und Straßenverkehr verpflichtend in das europäische Handelssystem eingebunden werden.
In Deutschland existiert mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits seit 2021 ein nationales System, das eine ähnliche Funktion erfüllt wie das geplante ETS 2. Anders als im rein marktwirtschaftlich ausgerichteten ETS 2 steigen die CO₂-Preise im BEHG jedoch schrittweise nach einem festen Preispfad. Ab 2026 liegt der nationale CO₂-Preis in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Mit der Verschiebung des ETS 2 wird das BEHG entsprechend bis 2027 verlängert und der Preiskorridor fortgeführt.
Diagramm, das CO2-Preise von 2021 bis voraussichtlich 2027 zeigt
Am 27. November 2025 legte die EU-Kommission einen Beschlussentwurf vor, der die Preisentwicklung im ETS 2 stabilisieren und frühe Investitionen in klimafreundliche Technologien in Gebäuden und Verkehr ermöglichen soll. Die zentralen Punkte des Entwurfs sind:
  • Stabilisierungsmechanismen für den Fall, dass der ETS‑2‑Preis in der Anfangsphase über 45 Euro pro Tonne liegt.
  • Verlängerung der Gültigkeit von Zertifikaten über den 31.12.2030 hinaus. Dadurch könnten bis zu 600 Millionen Zertifikate aus Reserven freigegeben werden, um Preisschwankungen zu dämpfen.
  • Aktivierung der Marktstabilitätsreserve (MSR), wenn das verfügbare Zertifikatsvolumen im Markt zwischen 210 und 260 Millionen liegt.
  • Frontloading und Investitionsanreize: frühere Auktionen, um Investitionen bereits ab 2027 zu ermöglichen. Zudem soll eine "ETS‑2 Frontloading Facility" der Europäischen Investitionsbank (EIB) eingerichtet werden. Über sie sollen in den Jahren 2026–2027 bis zu 6 Milliarden Euro vorzeitig bereitgestellt werden.
Die Änderungen am ETS 2 könnten über eine Anpassung des MSR-Beschlusses umgesetzt werden, ohne dass eine vollständige Revision der ETS‑2‑Richtlinie erforderlich wäre.

Quellen: Umweltbundesamt (2025), DEHSt (2025), DIHK (2025)