Energie - 29.09.2026
Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz eingeleitet
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte für eine Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgelegt. Ziel sind mehr Planungssicherheit und ein flexiblerer Anlagenbetrieb. Die Grundlage bildet eine neue Evaluierung des Fördersystems, die im Auftrag des Bundes erstellt wurde. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?
Kraft-Wärme-Kopplung, oder kurz KWK, beschreibt die gleichzeitige Erzeugung von Strom und nutzbarer Wärme. Ein Beispiel dafür bieten Blockheizkraftwerke. Ein großer Vorteil von KWK liegt darin, dass sich sehr hohe Wirkungsgrade erzielen lassen.
Durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) werden effiziente KWK-Anlagen gefördert. Betreiber entsprechender Systeme, darunter auch bestimmte Wärmenetze und Wärmespeicher, haben damit die Möglichkeit zeitlich begrenzte Zuschlagszahlungen zu erhalten.
Warum soll das Gesetz geändert werden?
Mit steigendem Anteil an Strom aus Wind- und Solarerzeugung verändert sich die Rolle der KWK zunehmend. Aufgrund der wetterabhängigen Stromerzeugung sollen KWK-Anlagen künftig stärker auf die daraus resultierenden Schwankungen reagieren. Sie sollen vor allem dann Strom erzeugen, wenn Bedarf im Stromsystem entsteht.
Die im Auftrag des Bundes durchgeführte Evaluierung zeigt die Bedeutung der Technik. Dem Dokument zufolge erzeugten KWK-Anlagen im Jahr 2020 fast 113 Terrawattstunden Strom. Das entsprach damit etwa 21 Prozent der deutschen Nettostromerzeugung. Dazu kamen 219 Terrawattstunden Wärme (~17 Prozent der Wärmeanwendungen im Endenergieverbrauch).
Nach 2020 ging die KWK-Stromerzeugung zurück. Im Jahr 2023 lag sie noch bei insgesamt 102 Terrawattstunden, wobei der Rückgang sowohl die allgemeine Versorgung als auch industrielle KWK-Anlagen betraf.
Was ist geplant?
Das Eckpunktepapier sieht drei Schwerpunkte vor:
- Investitionssicherheit stärken: Neue KWK-Anlagen sollen bis Ende 2035 in Betrieb gehen können. Dasselbe soll für förderfähige Wärmenetze und Speicher gelten. Die Förderzeiträume sollen gekürzt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen durch eine schnellere Inanspruchnahme der Förderung zu verbessern.
- Mehr Flexibilität: Anlagen sollen künftig stärker auf Strompreise und den Bedarf im Netz reagieren. Zugleich soll die Direktvermarktung nach dem Vorbild des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gestärkt werden.
- Geringere Systemkosten: Die Förderung soll stärker auf eine systemdienliche Stromerzeugung ausgerichtet werden, wobei industrielle KWK-Anlagen nicht benachteiligt werden sollen. Bei kleineren Anlagen soll sich die Förderung stärker am Niveau größerer Anlagen orientieren. Außerdem sollen die Anforderungen an den messbaren Erfolg von Modernisierungen erhöht werden.
Wo steht die Reform?
| Stand | Status |
|---|---|
| Evaluierung | abgeschlossen |
| Eckpunktepapier | veröffentlicht |
| Gesetzentwurf | angekündigt |
| Kabinettsbeschluss | für Herbst 2026 angestrebt |
Quellen und weiterführende Informationen:
