Der Industriestrompreis: BMWE legt Konzept vor
Nach langen Diskussionen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in dieser Woche das Konzeptpapier für den Industriestrompreis vorgelegt. Während die energieintensive Industrie hier eine spürbare Entlastung erfahren dürfte, wartet die breite Wirtschaft weiterhin auf den lange erhofften Befreiungsschlag in der Energiepolitik.
Kern des Instruments ist ein Zielpreis von 5 ct/kWh für besonders energieintensive Unternehmen. Dieser Wert orientiert sich an den Vorgaben des europäischen Beihilferahmens CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) und entspricht damit der maximal zulässigen Absenkung durch staatliche Unterstützung. Der relevante Arbeitspreis für Großverbraucher liegt derzeit bei rund 10 ct/kWh. Die Entlastung gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 und könnte bundesweit etwa 2.000 Unternehmen zugutekommen – in Bayerisch-Schwaben rund 100 Betrieben.
Der Zugang zum Industriestrompreis ist klar begrenzt: Begünstigt werden Unternehmen aus den 91 (Teil-)Sektoren der Liste 1 der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL). Dazu zählen große Teile der chemischen Industrie, Metallindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas- und Keramikherstellung, die Produktion von Zement, Batteriezellen und Halbleitern sowie Teile der Papierindustrie, des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung. Weitere Sektoren können nach Beschluss der EU-Kommission aufgenommen werden. Auch nachgelagerte Unternehmen in Chemie- und Industrieparks werden einbezogen.
Das Konzeptpapier sieht vor, dass 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines Unternehmens gefördert werden können. Gleichzeitig sind die Unternehmen verpflichtet, mindestens 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu reinvestieren. Anerkannt werden unter anderem:
- der Ausbau erneuerbarer Energien (inkl. PPAs),
- Energiespeicherlösungen,
- Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität,
- Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen mit Einfluss auf den Strombedarf,
- der Bau oder die Modernisierung von Elektrolyseuren für erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Wasserstoff,
- auf Elektrifizierung ausgerichtete Investitionen.
Darüber hinaus ermöglicht das Konzept eine "optionale degressive Fördermöglichkeit", sodass Unternehmen die förderfähige Strommenge über die drei Jahre flexibel verteilen können. Ein zusätzlicher Flexibilitäts-Bonus von 10 Prozent ist möglich, wenn überwiegend in Maßnahmen zur Nachfrageflexibilisierung investiert wird.
Trotz vieler sinnvoller Elemente bleibt der Industriestrompreis stark begrenzt – sowohl zeitlich als auch hinsichtlich des Begünstigtenkreises. Unternehmen, die auf breitere Entlastungen hoffen, müssen sich darauf einstellen, dass sich an den beihilferechtlichen Rahmenbedingungen kurzfristig wenig ändern wird. Der europäische CISAF-Rahmen wurde erst kürzlich novelliert und setzt dem nationalen Gestaltungsspielraum enge Grenzen.
Für die regionale Wirtschaft bedeutet dies: Der Industriestrompreis kann punktuell helfen, strukturelle Herausforderungen der Energiepolitik löst er jedoch nicht. Langfristige Reformen bei Netzentgelten, Stromsteuern und Kapazitätsmechanismen bleiben dringend erforderlich.
