Energie - 22.04.2026
Industriestrompreis beschlossen – bringt er die erhoffte Entlastung?
Hohe Energiekosten belasten viele Unternehmen in Bayerisch-Schwaben. Der beschlossene Industriestrompreis setzt hier an und richtet sich gezielt an energieintensive Betriebe. Er soll dazu beitragen, Energiekosten zu senken und Investitionen in die Transformation zu unterstützen.
Industriestrompreis kommt
Nach langen Verhandlungen hat die Bundesregierung den Industriestrompreis auf den Weg gebracht, die EU-Kommission hat zugestimmt. Ziel ist es, energieintensive Unternehmen angesichts hoher Stromkosten zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Entlastung für energieintensive Branchen
Der Industriestrompreis richtet sich gezielt an Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch. Diese sollen einen Teil ihres Strombedarfs zu einem staatlich gestützten Preis von 5 Cent pro Kilowattstunde beziehen können. Dieser Wert orientiert sich an den Vorgaben des europäischen Beihilferahmens CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework). Der Arbeitspreis für Großverbraucher liegt derzeit bei ungefähr 11-16 ct/kWh. Die Regelung gilt rückwirkend ab 2026 und ist zunächst auf drei Jahre befristet.
Anspruchsberechtigung und Auflagen
Bundesweit könnten rund 9500 Unternehmen profitieren. In Bayerisch-Schwaben ist der Kreis der Anspruchsberechtigten jedoch deutlich kleiner, maximal rund 200 Betriebe dürften Zugang bekommen. Der Zugang zum Industriestrompreis ist dabei begrenzt: Begünstigt werden Unternehmen aus den 91 (Teil-)Sektoren der Liste 1 der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL). Dazu zählen wahrscheinlich große Teile der chemischen Industrie, Metallindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas- und Keramikherstellung, die Produktion von Zement, Batteriezellen und Halbleitern sowie Teile der Papierindustrie, des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung. Die genauen antragsberechtigten Wirtschaftszweige werden allerdings erst mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie in Kürze bekannt.
Die Entlastung ist zudem an Bedingungen geknüpft: Vergünstigt werden nur 50 % des Stromverbrauchs, zudem sind Kombinationen mit bestehenden Entlastungsinstrumenten ausgeschlossen. Ein weiterer Punkt ist die Verpflichtung, wiederum 50 % der erhaltenen Mittel in Effizienzmaßnahmen oder klimafreundliche Technologien zu investieren.
