Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das zentrale Gesetz zur Regulierung des deutschen Energiemarkts. Es legt die grundlegenden Regeln für die Versorgung mit Strom und Gas fest – von der Netzinfrastruktur über den Wettbewerb bis hin zum Verbraucherschutz. Unternehmen, insbesondere im Energiesektor, müssen zentrale Anforderungen aus dem EnWG beachten.
Ziel der Verordnung
Das Energiewirtschaftsgesetz verfolgt mehrere übergeordnete Ziele. Es bildet den gesetzlichen Rahmen für eine moderne und nachhaltige Energieversorgung in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen:
- Sicherheit der Energieversorgung – zuverlässige und stabile Netze für Strom und Gas
- Wettbewerb im Energiesektor fördern – faire Marktbedingungen für Anbieter und neue Marktteilnehmer
- Klimaschutz und Energieeffizienz stärken – Förderung von Netzanschlüssen für Erneuerbare und Speichertechnologien
- Transparenz und Verbraucherschutz erhöhen – klare Regelungen für Netzentgelte, Abrechnungen und Wechselprozesse
Das EnWG setzt damit sowohl nationale energiepolitische Ziele um als auch Anforderungen aus EU-Richtlinien, insbesondere dem sogenannten „Clean Energy Package“.
Wer ist betroffen?
Das EnWG betrifft ein breites Spektrum an Akteuren der Energiewirtschaft sowie indirekt auch größere Energieverbraucher:
- Energieversorgungsunternehmen (EVU)
- Netzbetreiber (Übertragungs- und Verteilnetz)
- Messstellenbetreiber
- Stadtwerke und kommunale Energieunternehmen
- Industrieunternehmen mit Eigenerzeugung oder direktem Netzzugang
- Anlagenbetreiber (z. B. Kraftwerke, Biogasanlagen, große PV-/Windparks)
- Lieferanten von Strom und Gas
Auch Unternehmen außerhalb der Energiebranche, die z. B. Direktleitungen oder individuelle Netzanbindungen nutzen, können in Teilbereichen vom EnWG betroffen sein.
Maßnahmen und Pflichten
Das EnWG enthält umfassende Anforderungen, die sich je nach Rolle im Energiemarkt unterschiedlich auswirken. Die wichtigsten Aspekte:
- Netzzugang und -anschluss:
Grundsatz der diskriminierungsfreien Netznutzung für Strom und Gas; Netzbetreiber müssen Anschlüsse ermöglichen und Zugang zu Kapazitäten gewähren. - Regelungen zur Entflechtung („Unbundling“):
Netzbetreiber müssen unabhängig von Strom-/Gashandel operieren, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden (z. B. rechtliche, funktionale oder eigentumsrechtliche Trennung). - Transparenzpflichten:
Veröffentlichungspflichten zu Netzengpässen, geplanten Wartungen, Netzentgelten und Stromkennzeichnung. - Datenschutz und Messwesen:
Vorgaben für den Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter), sichere Datenübertragung und Zugang zu Verbrauchsdaten. - Versorgungssicherheit:
Verpflichtungen zur Systemverantwortung, z. B. durch Redispatch-Maßnahmen oder Netzausbauplanung. - Förderung der Energiewende:
Vorrang für Erneuerbare-Energien-Anlagen beim Netzanschluss und Einspeisemanagement; Anforderungen an die Flexibilisierung von Netzen und Märkten.