Spielzeugverordnung: EU einigt sich auf neue Regeln
Die EU-Kommission hatte 2023 die geltenden Vorschriften zur Spielzeug-Sicherheit in der EU überarbeitet. Nun, im April 2025, haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung erzielt. Die Verordnung wird die EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ablösen und insbesondere die chemischen Anforderungen weiter verschärfen, den Online-Handel stärker regulieren und für die Spielwarenbranche wohl als eine der ersten den digitalen Produktpass einführen.
Produktsicherheitsverordnung 2023/988
Der veröffentlichte Entwurf der Spielzeug-Verordnung ist mit der erst kürzlich in Kraft getretenen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) verzahnt. Diese enthält schärfere Vorgaben unter anderem für den Bereich Online-Handel, Produktbeobachtungen und Rückrufmanagement. Diese Punkte sind in der geplanten Spielzeug-Verordnung nicht mehr explizit beschrieben. Es wird hier wird direkt auf die neue GPSR verwiesen.
Produktpass
Die EU-Konformitätserklärung wird durch die Verpflichtung ersetzt, für Spielzeug einen Produktpass zur Verfügung zu stellen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Verordnungsvorschlags zu erklären.
Der Produktpass wird über einen Datenträger mit einer eindeutigen Produktkennung verknüpft und erfüllt die gleichen technischen Anforderungen wie ein Produktpass, der im ESPR (Ecodesign for sustainable Products Regulation / Ökodesign-VO) enthalten ist.
Die Referenz des Produktpasses muss in einem zentralen Register der Kommission enthalten sein, das im Rahmen der ESPR eingerichtet wird, und diese Informationen müssen beim Zoll angegeben werden, wenn von außerhalb der EU stammendes Spielzeug in das Zollverfahren der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird.
Konformitätsbewertung
Der Vorschlag behält die Konformitätsbewertung der internen Fertigungskontrolle des Herstellers bei, wenn der Hersteller die relevanten harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen anwendet.
Eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle wird weiterhin erforderlich sein, wenn harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen:
- nicht vorhanden sind;
- nicht befolgt werden; oder
- nicht alle Risiken des Spielzeugs abdecken.
Der Vorschlag umfasst die entsprechenden Module im Einklang mit der Entscheidung 768/2008/EG. Der Vorschlag sieht vor, dass der Hersteller im Rahmen der Sicherheitsbewertung die möglichen Risiken des kombinierten oder kumulativen Vorhandenseins von Chemikalien im Spielzeug berücksichtigen muss.
Hier finden Sie den Entwurf für die neue Spielzeugverordnung.
Die nächsten Schritte
Die politische Einigung bedarf nun der förmlichen Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Verordnung sieht aktuell eine Übergangsfrist von 30 Monaten für die Anpassung der Industrie und der Behörden an die neuen Vorschriften vor.
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