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Nr. 6420730
Meine Branche

Produktsicherheit

CE-Kennzeichnung
Ingenieur bei der Arbeit am PC

Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie ab und bringt erweiterte Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler mit sich. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen strengere Sicherheitsanforderungen, insbesondere in den Bereichen Cybersicherheit und künstliche Intelligenz, die Möglichkeit digitaler Konformitätserklärungen sowie neue Regelungen zu wesentlichen Maschinenänderungen und Hochrisiko-Maschinen. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und die Weiterentwicklungen der Verordnung regelmäßig überprüfen.

Produktentwicklung
Brennender Akku

Am 23. Mai 2023 wurde die neue Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988 (engl.: General Product Safety Regulation - GPSR) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Nach Ablauf der Übergangszeit ist die Verordnung am 13. Dezember 2024 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft getreten. Erfahren Sie hier, was dabei neu zu beachten ist.

Informationsveranstaltung
Produktsicherheitsverordnung_2024_2

Anfang Juli haben wir mit einer Veranstaltung über die neuen Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung informiert. Am 23. Mai 2023 wurde die Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten hat diese Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13. Dezember 2024 abgelöst und ist unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft getreten. Hier teilen wir die wichtigsten Fragen und Antworten aus der Veranstaltung.