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Produktsicherheit

EU-Maschinenrichtlinie
© IHK Schwaben

Die EU-Kommission hat mit der „EU-Verordnung über Maschinen“ die vormals geltende Maschinenrichtlinie weiterentwickelt und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Die neue Maschinenverordnung wurde am 19. Juli 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Es gilt eine Stichtagsregelung. Ab dem 20. Januar 2027, ist die Verordnung dann verbindlich anzuwenden. Erfahren Sie hier, welches die wichtigsten neuen Anforderungen sind.

Produktentwicklung
Brennender Akku © nsit0108 - stiock.adobe.com

Am 23. Mai 2023 wurde die neue Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988 (engl.: General Product Safety Regulation - GPSR) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Nach Ablauf der Übergangszeit ist die Verordnung am 13. Dezember 2024 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft getreten. Erfahren Sie hier, was dabei neu zu beachten ist.

Informationsveranstaltung
Produktsicherheitsverordnung_2024_2 © Georg Muschik / IHK Schwaben

Anfang Juli haben wir mit einer Veranstaltung über die neuen Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung informiert. Am 23. Mai 2023 wurde die Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten hat diese Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13. Dezember 2024 abgelöst und ist unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft getreten. Hier teilen wir die wichtigsten Fragen und Antworten aus der Veranstaltung.