Allergenkennzeichnung im Gastronomiebetrieb

Warum ist die Allergenkennzeichnung in Restaurants wichtig?
Alle Lebensmittel, die an Verbraucher abgegeben werden, unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Allergenkennzeichnung. Das betrifft auch Speisen und Getränke in Restaurants, Hotels und Gastronomiebetrieben. Die Grundlage dafür bildet die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Wie müssen Allergene in der Gastronomie gekennzeichnet werden?

Für die korrekte Kennzeichnung von Allergenen in Restaurants gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Direkte Kennzeichnung in der Speisekarte
Die Allergene sind direkt beim jeweiligen Gericht ausgeschrieben.
Kennzeichnung mit Symbolen oder Nummern
Allergene werden mit Buchstaben, Zahlen oder Symbolen versehen, ergänzt durch eine Legende.
Separate Allergiker-Speisekarte
Eine spezielle Allergiker-Karte enthält eine vollständige Übersicht der enthaltenen Allergene.
In der regulären Speisekarte oder per Aushang wird darauf hingewiesen.
Mündliche Auskunft durch das Servicepersonal
Servicekräfte informieren Gäste auf Nachfrage.
Zusätzlich gibt es eine schriftliche Dokumentation sowie einen gut sichtbaren Aushang.
Kennzeichnung am Buffet oder in der Auslage
Allergene werden auf Schildern oder Monitoren direkt bei den Speisen angegeben.
Kennzeichnung per Aushang oder Tafel
Eine allgemeine Übersicht der Allergene kann auf einer Tafel oder einem Schild bereitgestellt werden.

Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?

Eine vollständige Liste der kennzeichnungspflichtigen Allergenen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Tipps zur Umsetzung in Ihrem Restaurant

Sie sind unsicher, wie Sie die Allergenkennzeichnung in Ihrem Gastronomiebetrieb korrekt umsetzen? Unsere Expertin Ulrike Weber berät Sie gerne!
Telefon: 0821 3162-377
E-Mail: ulrike.weber@schwaben.ihk.de