Chemikalien

Konsultation zur Beschränkung von PFAS

Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) liegt ein Vorschlag zur breiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vor. Es handelt sich um eines der umfangreichsten Beschränkungsdossiers seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung, umfasst ca. 10.000 verschiedene PFAS-Stoffe und zielt darauf ab, die Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. (Zeitlich begrenzte) Ausnahmen soll es lediglich für ausgewählte Verwendungen geben wie in etwa für Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel.
 
Hintergrund ist, dass PFAS vermehrt in der Umwelt auftreten und die EU die Gefahr sieht, dass diese Verbindungen Umwelt und Gesundheit schädigen könnten. Wissenschaftlich bewertet wird der Vorschlag von den Ausschüssen der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC). In dem Zusammenhang wurde am 22. März 2023 eine sechsmonatige Konsultation eröffnet, die bis zum 25. September 2023 läuft. Daran können sich alle betroffenen Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen oder Behörden beteiligen. Da die Ausschüsse ihre Stellungnahmen auf den im Vorschlag enthaltenen Informationen und auf den bei der Konsultation eingegangenen Kommentaren aufbauen, empfehlt die IHK-Organisation betroffenen Unternehmen, sich direkt an der Konsultation zu beteiligen.
 
Wichtig wären bei der Beteiligung möglichst konkrete Angaben z. B. zu:
  • Art der Verwendung der jeweiligen PFAS-Substanzen
  • Ökonomischer und gesellschaftlicher Nutzen
  • Vorgenommene PFAS-Emissionsschutzmaßnahmen
  • Sozio-ökonomische Auswirkungen einer totalen Beschränkung für das Unternehmen/die Lieferkette/den Wirtschaftszweig/die gesamte Wirtschaft 
  • Erfahrungen bei der Suche nach möglichen Alternativen
Die Betroffenheit und das Substitutionspotential einzelner Produktsektoren wird in der Datei Annex XV report ab Seite 99 bis Seite 156 betrachtet.
 
Ihre Rückmeldung können Sie auf der entsprechenden Webseite der ECHA über den Button Give Comments oder direkt über den folgenden Link abgeben. Ihre Rückmeldung können Sie zusätzlich auch gerne Ihren IHK-Ansprechpartner übersenden, damit diese in der IHK-Stellungnahme mit einfließen kann.
Besonders wichtig ist eine ausführliche Begründung (inkl. Nachweise) der Notwendigkeit weiterer dringend benötigter Ausnahmen für den jeweiligen Anwendungsbereich. Die Konsultation besteht aus 10 konkreten Fragen (auf Englisch) und der Möglichkeit vertrauliche oder nicht vertrauliche Dokumente hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass alle nicht-vertraulichen Angaben veröffentlicht werden.
 
Wichtig: Wenn PFAS-Anwendungen nicht als (zeitlich befristete) Ausnahme im Dossier-Entwurf aufgeführt sind, steht zu befürchten, dass diese nach Inkrafttreten der Beschränkung und einer Übergangszeit von 18 Monaten vollständig verboten sein werden. Eine Prüfung der individuellen Betroffenheit ist daher wichtig und sollte im Rahmen der öffentlichen Konsultation hinterlegt werden.

Als Hilfestellung für eine erfolgreiche Stellungnahme dient Ihnen der Leitfaden der DIHK zur Beteiligung an der Konsultation.