Kommunale Verpackungssteuer
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Januar 2025 die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für verfassungsgemäß erklärt. Die kommunale Abgabe, die dort seit 2022 auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck und andere Hilfsmittel erhoben wird, soll Müll vermeiden und Mehrwegsysteme fördern. Aufgrund angespannter Finanzlage erwägen weitere Kommunen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer, um durch die Nachahmung des Tübingen-Modells zur Verpackungsvermeidung den eigenen Haushalt mit einer neuen Einnahmequelle auszustatten. In bayerischen Städten werden solche Forderungen laut und politische Diskussionen beginnen. Auch wird eine bundesweite „Mustersatzung“ für eine Verpackungssteuer diskutiert.
Genehmigungspflicht und Fragmentierung
Rechtlich ist die Einführung einer Verpackungssteuer in Bayern keine einfache Angelegenheit. Als kommunale Aufwandsteuer fällt sie unter die Genehmigungspflicht der Rechtsaufsichtsbehörde und bedarf gemäß Art. 2 Abs. 3 KAG zusätzlich der Zustimmung des bayerischen Innenministeriums. Der Gestaltungsspielraum der Kommunen ist also begrenzt, die Rechtslage komplex. Zudem droht durch unterschiedliche kommunale Ausgestaltungen ein Flickenteppich an Regelungen. Selbst eine bundesweit abgestimmte Mustersatzung könnte diese Zersplitterung kaum verhindern – denn jede Kommune darf, innerhalb der gesetzlichen Schranken, eigenständig entscheiden.
Unternehmen unter Druck
Besonders betroffen wären kleine und mittlere Unternehmen sowie Filialbetriebe mit mehreren Standorten. Sie müssten unterschiedliche lokale Regelungen beachten, Kassensysteme anpassen, Personal schulen und administrative Prozesse aufbauen. Gerade jetzt – in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – würde dies zu zusätzlichem Aufwand führen und betriebliche Ressourcen binden.
Die bayerischen IHKs betonen daher die bereits hohe Steuerlast in Deutschland. Neue Abgaben könnten nicht nur Investitionen hemmen, sondern auch die Nachfrage weiter dämpfen – insbesondere im Gastronomie- und Einzelhandelsbereich. Ein Rückgang des innerstädtischen Konsums und des Tagestourismus wäre eine mögliche Folge.
Umweltpolitik mit Maß und Mitte
Die Einführung einer Verpackungssteuer auf kommunaler Ebene mag juristisch möglich sein – wirtschaftlich ist sie jedoch hoch problematisch. Kommunale Umweltpolitik muss praxistauglich, verhältnismäßig und rechtssicher sein.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.