Steuerrecht
Die Grundsteuerreform: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherigen Bewertungsmethoden für verfassungswidrig, da sie zu einer Ungleichbehandlung von Immobilien führten. Daher wurde ein neues Berechnungsmodell eingeführt, das eine gerechtere und transparente Besteuerung gewährleisten soll. Die Neuberechnung erfolgt seit dem 1. Januar 2025.
Das Bundesmodell und die Abweichungen in Bayern
Grundsätzlich sieht das Bundesmodell eine Berechnung auf Basis des Grundstückswertes, der Nettokaltmiete und weiterer Faktoren vor. Bayern geht jedoch einen Sonderweg: Hier wird die Grundsteuer nur nach der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet, unabhängig vom Verkehrswert.
Relevante Faktoren in Bayern:
- Grundstücksfläche
- Gebäudefläche
- Nutzungsart (zum Beispiel Wohn- oder Gewerbeimmobilie)
- Hebesatz der Kommune
Berechnung der neuen Grundsteuer
Die Grundsteuer wird ab 2025 folgendermaßen berechnet:
- Grundsteuerwert: Wird vom Finanzamt anhand der Fläche festgelegt.
- Steuermesszahl: Wird auf den Grundsteuerwert angewendet
- Hebesatz der Gemeinde: Jede Kommune legt ihren Hebesatz individuell fest.
- Berechnung: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Jährliche Grundsteuer
Was müssen Eigentümer tun?
Eigentümer mussten bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal einreichen. Falls dies versäumt wurde, drohen Verspätungszuschläge oder Schätzungen durch das Finanzamt. Korrekturen sind noch möglich, wenn falsche Angaben gemacht wurden.
Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid
Sollte der ermittelte Wert fehlerhaft sein, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dabei empfiehlt es sich, professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Weiterführende Informationen
Bundesministerium der Finanzen: www.bundesfinanzministerium.de
Bayerisches Landesamt für Steuern: www.lfst.bayern.de
Schreiben der Spitzenverbände an das BMF: IHK München
Stand: Februar 2025
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