Kündigung während der Krankheit
In Deutschland gibt es für besondere Situationen einen speziellen Kündigungsschutz, so zum Beispiel für Schwangere, Betriebsräte oder schwerbehinderte Personen. Kranke Arbeitnehmer gehören allerdings nicht dazu. Daher ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ein kranker Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung nicht rechtswirksam gekündigt werden kann.