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Nr. 70717
Recht und Steuern

Mediation, Schlichtung, Schiedsgericht


Vorgerichtliche Streitbeilegung
Kollegen beraten gemeinsam über einen Gegenstand, Brille im Vordergrund

Kooperation der IHKs Niederbayern, Schwaben und München bei der Wirtschaftsmediation

Schlichterspruch
geöffneter Ordner

Bei einer Schlichtung versucht der Schlichter eine Einigung herbeizuführen und fällt einen Schlichterspruch.

Privates Gericht
Weisse Säulenreihe mit Treppenstufen

Schiedsgerichte sind eine gute Alternative zu den staatlichen Gerichten. Sie können Vertragsparteien vereinbaren, wenn der Rechtsweg über die staatlichen Gerichte nicht gewollt ist.