Bewachungsgewerbe

Termine und Anmeldung (Unterrichtung §34a GewO)


Unterrichtung in Bewachungsgewerbe nach §34a GewO

Wer muss die Unterrichtung §34a GewO besuchen?

Jeder, der eine Beschäftigung mit Bewachungstätigkeiten bei einem Sicherheitsunternehmen aufnehmen will.

Wer ist von der Unterrichtung §34a GewO befreit?

Von der Unterrichtung nach § 34a GewO ist befreit, wer:
  • eine erfolgreiche Ausbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft nachweisen kann.
  • die Sachkundeprüfung §34a GewO abgelegt hat.
  • einen Abschluss im Rahmen des mittleren oder höheren Polizeivollzugs- oder Justizvollzugsdienstes nachweisen oder vorweisen kann.
  • ein Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie vorweisen kann.

Können nach erfolgreicher Teilnahme an der Unterrichtung §34a GewO alle Bewachungsaufgaben erledigt werden?

Nein, für besondere Bewachungsaufgaben muss der Bewacher eine Sachkundeprüfung §34a GewO ablegen.

Für welche besondere Bewachungsaufgaben muss eine Sachkundeprüfung §34a GewO abgelegt werden?

Eine Sachkundeprüfung benötigt, wer tätig werden möchte als:
  • Kontrolleur im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen (z. B. Fahrkartenkontrolleur)
  • Kaufhausdetektiv
  • Bewacher im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher)
  • Bewacher von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
  • Bewacher von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Sie finden weitere Informationen über die Sachkundeprüfung hier.

Was beinhaltet die Unterrichtung §34a GewO?

Im Rahmen der Unterrichtung lernen Sie die relevanten rechtlichen Vorschriften, die Sie im Hinblick auf Ihre künftigen Aufgaben als Bewacher kennen müssen.

Ist die deutsche Sprache wichtig für die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung §34a GewO?

Ja, die deutsche Sprache ist wichtig für die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung §34a GewO.
Wer nicht über die notwendigen Sprachkenntnisse (mindestens B1 Sprachniveau) verfügt, kann die Inhalte der Unterrichtung §34a GewO nicht richtig verfolgen.
Für die Anmeldung und die Teilnahme an der Unterrichtung §34a GewO muss ein B1 Sprachnachweis (Kompetenzniveau B1 des Europäischen Referenzrahmens) vorgelegt werden, wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Mögliche Bildungsträger für einen Deutschkurs finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 31 KB).

Wann gilt Deutsch als Muttersprache?

Wenn die deutsche Sprache als Kind gelernt und im primären Sprachgebrauch, d. h. als Hauptsprache, verwendet wurde.

Wie kann ich mich zur Unterrichtung §34a GewO anmelden?

Sie können sich ganz einfach online anmelden. Füllen Sie dazu unser Online-Formular aus. Sie bekommen von uns eine Anmeldebestätigung per Post, wenn die Anmeldung erfolgreich durchgeführt wurde.

Wie viel kostet die Teilnahme an der Unterrichtung §34a GewO und kann ich einen Bildungsgutschein für die Kosten verwenden?

Die Teilnahmegebühr an der Unterrichtung §34a GewO beträgt 440 Euro. Die Unterrichtung kann nicht mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.

Wer bekommt die Bescheinigung der Unterrichtung gemäß §34a GewO?

Im Anschluss an eine Unterrichtung bekommt ein Teilnehmer die Unterrichtungsbescheinigung, wenn er
  • ohne Fehlzeit an den 40 Unterrichtsstunden teilgenommen hat,
  • die mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen (Test) nach jedem Sachgebiet ausreichend richtig beantwortet hat,
  • die Gebühr in Höhe von 440 € vollständig beglichen hat.
Wenn alle diese Punkte erfüllt sind, erhält der Teilnehmer die Bescheinigung ca. eine Woche nach dem Unterrichtungstermin per Post.

Wo und wann findet die Unterrichtung gemäß §34a GewO statt?

Die Unterrichtung gemäß  §34a GewO findet ausschließlich in Augsburg von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr statt (Nur am ersten Tag bis 16:15 Uhr). Die Termine finden Sie nachstehend auf der Seite. Die Unterrichtung nach §34a GewO umfasst 40 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 45 Min).

Unterrichtungstermine 2024

15. April 2024
19. April 2024
nicht mehr buchbar (A)
15. April 2024
19. April 2024
nicht mehr buchbar (B)
13. Mai 2024
17. Mai 2024
nicht mehr buchbar (A)
13. Mai 2024
17. Mai 2024
nicht mehr buchbar (B)
10. Juni 2024
14. Juni 2024
nicht mehr buchbar (A)
10. Juni 2024
14. Juni 2024
buchbar (B)

Hinweis: Diese Information soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: Feb 2021