Europäischer Gerichtshof erklärt EU-US Privacy Shield für unwirksam
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Juli 2020 (Rechtssache C-311/18, Schrems II) die EU-US-Datenschutzvereinbarung Privacy Shield für Datenübermittlungen gekippt. Zugleich hat das Gericht die Standardvertragsklauseln für Auftragsverarbeiter in Drittländern aufrechterhalten, aber den Anwendern der Klauseln jedoch weitergehende Prüfpflichten auferlegt.