20. März 2024

Datenschutz verursacht noch immer hohen Aufwand

Sechs Jahre nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beklagt die Wirtschaft in Bayerisch-Schwaben die Auflagenlast und die noch immer vorherrschende Rechtsunsicherheit. Das ist ein Ergebnis einer bundesweiten Umfrage der DIHK, deren regionale Auswertung nun vorliegt.
Demnach berichten mehr als drei Viertel der bayerisch-schwäbischen Unternehmen von hohem bis extrem hohem Aufwand wegen der DSGVO. „Die Belastung trifft Unternehmen aller Größen – vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Konzern. Die EU sollte die diesjährige Überprüfung der Verordnung nutzen, um praxisnahe Anpassungen vorzunehmen“, sagt Eva Schönmetzler vom Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben.
Wenn in den nächsten Monaten die DSGVO turnusmäßig auf EU-Ebene auf dem Prüfstand steht, müssen aus Sicht der Wirtschaft unbedingt Erleichterungen im Vordergrund stehen. „In vielen Fällen mit nur wenigen Daten oder geringem bis normalem Risiko sind umfassende Dokumentationspflichten unverhältnismäßig. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist ein Bürokratieabbau durchaus möglich“, erklärt Schönmetzler. Den Umfrageergebnissen zufolge sind insbesondere das Erstellen und die fortdauernde Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen für alle Unternehmensprozesse aufwändig, in denen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
Weiterhin offene Fragen
Bedenklich ist zudem, dass auch sechs Jahre nach Einführung immer noch Rechtsunsicherheiten bestehen. So beklagen die Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen die Unüberschaubarkeit der gesetzlichen Regelungen zur Datenökonomie, die zum Teil auch widersprüchlich zur DSGVO stehen. Auch fragen sich die Betriebe nach wie vor, ab welcher Grenze personenbezogene Daten vorliegen und wann Daten als anonymisiert gelten.
Rechtsvereinheitlichung noch nicht abgeschlossen
„Zu allem Überfluss gibt es aus Sicht der Wirtschaft auch divergierende Ansichten der Datenschutzbehörden. Das ist gerade für Unternehmen mit mehreren Standorten in Deutschland belastend“, stellt die IHK-Expertin Schönmetzler klar und fordert mit Blick auf das durchwachsene Zeugnis der DSGVO Nachbesserungen: „Der Gesetzgeber müsste stringenter einen risikobasierten, an Unternehmensgröße und Art der Datenverarbeitung angepassten Ansatz verfolgen, der vor allem kleinere Unternehmen vor überbordenden Dokumentations-, Informations- und Nachweispflichten schützt.“ Gleichzeitig benötige es auch eine Harmonisierung auf EU-Ebene. „Das Ziel muss eine Rechtsvereinheitlichung zwischen alle EU-Staaten sein, da aufgrund von Öffnungsklauseln die DSGVO in Europa unterschiedlich gelebt wird“, so Schönmetzler abschließend.