Aus- & Weiterbildung

Berufsausbildungsvertrag

Wer ausbildet, schließt dafür einen Berufsausbildungsvertrag (§ 10 BBiG).

Inhalt des Berufsausbildungsvertrags

Im Berufsausbildungsvertrag wird das Wichtigste zur Ausbildung vereinbart. Das ist insbesondere der Beruf, der Beginn und die Dauer der Berufsausbildung, die tägliche Ausbildungszeit, die Höhe der Vergütung und die Dauer des Urlaubs (§ 11 BBiG).
Darüber hinaus beinhaltet der Berufsausbildungsvertrag weitere Angaben, wie etwa die Staatsangehörigkeit und Schulabschluss des Azubis und den Namen des Ausbilders (§ 34 Absatz 2 BBiG).
Ausbilden können Personen, Firmen, Personengesellschaften (oHG, KG) und juristische Personen des privaten Rechts (AG, GmbH) oder des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen).
Berufsausbildungsverträge dürfen nur Betriebe schließen, die die Voraussetzungen dafür haben und die von der IHK anerkannt worden sind. Dafür werden Sie von einer Bildungsberaterin / einem Bildungsberater besucht.
Bei Vertragsänderungen genügt ein Änderungsformular zum Berufsausbildungsvertrag.
Dieses Verfahren gilt auch für Umschulungsverträge.

Online-Vertrag über das Bildungsportal (BBO)

Im Bildungsportal (BBO) können Berufsausbildungsverträge erstellt und online registriert werden. Alle Eingabefelder werden über Plausibilitäten geprüft. Es werden sämtliche Daten verschlüsselt und es wird sichergestellt, dass die Vertragsdaten vollständig und unverändert übertragen werden.
Sie haben noch keinen Zugang zum Bildungsportal Online (BBO)?

Ihre Zugangsdaten können Sie beim Ausbildungsservice anfordern: ausbildungsservice@schwaben.ihk.de

Betriebsnummer im Berufsausbildungsvertrag ein Muss

Ab dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden.
Was ist eine BA-Betriebsnummer?
Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese Angaben werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.

Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.
Hier können Sie ihre Betriebsnummer online beantragen.