Aus- & Weiterbildung

Umschulung

Für wen kommen Umschulungen infrage?


Wer einen Beruf ergreifen möchten, der nicht der ersten Ausbildung entspricht, kann umschulen. Die Umschulung richtet sich an Erwachsene. Weil sie schon über Lebens- und Berufserfahrung verfügen, dauert eine Umschulung kürzer als eine Ausbildung. In der Regel etwa zwei Drittel der regulären Zeit.

Beratung durch Jobcenter oder Arbeitsagentur


Potenzielle Umschülerinnen und Umschüler werden durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter betreut und beraten. Diese entscheiden, ob eine Umschulung aus ihrer Sicht sinnvoll ist und gefördert wird.


Einzelumschulung oder Gruppenumschulung?


Wenn feststeht, dass eine Umschulung finanziert wird, muss die zukünftige Umschülerin / der zukünftige Umschüler sich Gedanken machen, ob eine betriebliche Einzelumschulung oder eine Gruppenumschulung das Richtige ist. Die betriebliche Einzelumschulung findet individuell in einem Unternehmen statt. In der Regel wird dabei auch die Berufsschule besucht. Betriebliche Einzelumschulungen darf jedes Unternehmen anbieten, das ausbildungsberechtigt ist. 
Die Gruppenumschulung findet bei einem Bildungsträger statt. Er stellt für seine Umschulungen in einem oder mehreren Berufen Lerngruppen zusammen. Der Bildungsträger vermittelt Theorie und Praxis. In einem Betriebspraktikum wird das praktische Wissen vertieft. Der Praktikumsbetrieb muss eine Ausbildungsberechtigung für den Umschulungsberuf haben.

Erstellung eines Umschulungsvertrages


Es gibt einen speziellen Umschulungsvertrag der IHK-Schwaben. Die Vertragsstruktur und die nötigen, begleitenden Unterlagen sind an den Ausbildungsvertrag angelehnt.
Der Umschulungsvertrag beinhaltet:
  • Antrag auf Eintragung
  • Vertragsexemplar für den Betrieb
  • Vertragsexemplar für den Umschüler
Bitte reichen Sie uns alle Vertragsausfertigungen im Original per Post zu. Wir behalten den Antrag auf Eintragung, Sie bekommen die beiden anderen Vertragsexemplare gestempelt zurück.
Zusätzlich benötigen wir die unterschriebene sachliche und zeitliche Gliederung in 2-facher Ausfertigung zusammen mit dem Umschulungsvertrag.