Unternehmenswert
Berechnung des Unternehmenswertes
Einen objektiven Unternehmenswert gibt es in der Praxis nicht. Während Unternehmer, die ihr Unternehmen verkaufen wollen, neben den Sachwerten auch die Arbeit sehen, die sie in der Vergangenheit in das Unternehmen investiert haben, denkt der Erwerber daran, was er mit dem Unternehmen in Zukunft erwirtschaften und wie er den Kaufpreis finanzieren kann.
Beide kommen daher nicht selten zu unterschiedlichen Wert- beziehungsweise Preisvorstellungen, wenn es um den Kaufpreis geht. Eine rechtlich verbindliche Vorgehensweise für die Unternehmensbewertung existiert nicht. Wissenschaft und Praxis haben daher unterschiedliche Methoden entwickelt, um den Unternehmenswert zu ermitteln. Die Bewertungsmethoden geben lediglich Anhaltspunkte, die einer Kaufpreisverhandlung dienen. Letztlich bleibt es Käufer und Verkäufer überlassen, sich auf einen Kaufpreis zu einigen. Beispielhaft sind im folgenden die gängigsten Verfahren beschrieben.
Die verschiedenen Verfahren:
Ertragswertverfahren / Discounted Cash Flow Verfahren
Das Ertragswertverfahren ist die meist verbreitete Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes. Das Verfahren berücksichtigt die Anlagealternativen des Käufers, der mit seinem Kapital entweder das Unternehmen erwerben kann oder sein Geld am Kapitalmarkt anlegt. Die zugrundeliegende Fragestellung lautet:
Wie hoch darf der Unternehmenswert sein, damit der erwirtschaftete Gewinn oder Cash-Flow eine angemessene Verzinsung auf das eingesetzte Kapital, den Kaufpreis, darstellt?
Wie hoch darf der Unternehmenswert sein, damit der erwirtschaftete Gewinn oder Cash-Flow eine angemessene Verzinsung auf das eingesetzte Kapital, den Kaufpreis, darstellt?
Bei dem reinen Ertragswertverfahren entspricht der Wert des Unternehmens dem Barwert aller zukünftigen Einnahmen-Überschüsse. Der Ertragswert wird somit bestimmt durch den erwarteten Unternehmenserfolg in den folgenden Jahren und durch einen Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die zukünftigen Überschüsse (bereinigt um außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen sowie - bei Personengesellschaften - dem kalkulatorischen Unternehmerlohn) auf den Zeitpunkt des Verkaufs abgezinst werden. Die Prognose der zukünftigen Erträge baut in der Regel auf den Werten der Vergangenheit auf. Die Erträge aus der Vergangenheit sind jedoch nur ein Indikator unter vielen für die zukünftige Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens. Für den Erwerber des Unternehmens ist entscheidend, wie viel Gewinn er in Zukunft mit dem Unternehmen erwirtschaften kann.
Schritte zur Ermittlung des Ertragswertes
- Aufstellen einer Prognose für den relevanten Markt auf der Basis der Entwicklung in der Vergangenheit und einer Chancen-/Risiken-Analyse
- Entwurf einer langfristigen Umsatz-, Kosten-, Ergebnis-, Investitionsplanung (fünf Jahre, davon drei detailliert)
- Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Ertrags/Cash-Flows
Bestimmung des Kapitalisierungszinsfußes
Der Kapitalisierungszinsfuß hat maßgeblichen Einfluss auf den Ertragswert. Zur Ermittlung des richtigen Kapitalisierungszinsfußes gibt es umfangreiche Literatur. Er wird gebildet durch einen Basiszinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlages. Der Kapitalisierungszinsfuß hängt somit kaum vom Kapitalmarktzins ab. Anderenfalls müssten in Phasen mit niedrigen Zinsen die Preise für Unternehmen erheblich steigen. Tatsächlich schwankt der bei kleinen und mittleren Unternehmen angesetzte Kapitalisierungszinsfuß in der Praxis zwischen 15 und 20 Prozent.
Beispielrechnung:
Der nachhaltige Ertrag/Cash-Flow des zu veräußernden Unternehmens beträgt 150.000 Euro. Da es sich um eine Einzelfirma (Personengesellschaft) handelt, wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn (zum Beispiel 80.000 Euro p. A.) zusätzlich in Ansatz gebracht. Der Veräußerer unterstellt eine Kapitalverzinsung von 20 Prozent. Er muss also ermitteln, wie viel Kapital ein Käufer anlegen müsste, um bei einer 20-prozentigen Verzinsung 70.000 Euro Kapitalertrag (150.000 Euro ./. 80.000 Euro) zu erhalten. Die Rechnung wird aus der Formel
Unternehmenswert UW = g (nachhaltiger Gewinn) x [1/(i (Zinssatz)/100)] abgeleitet,
Unternehmenswert UW = g (nachhaltiger Gewinn) x [1/(i (Zinssatz)/100)] abgeleitet,
Für die oben genannten Werte ergibt sich somit: 70.000 Euro x [1/(20/100)] = 350.000 Euro.
Strebt also ein Käufer eine Kapitalverzinsung von mindestens 20 Prozent an, liegt der für ihn maximal akzeptable Kaufpreis für das Unternehmen mit einem nachhaltigen Ertrag von 70.000 Euro bei 350.000 Euro.
Strebt also ein Käufer eine Kapitalverzinsung von mindestens 20 Prozent an, liegt der für ihn maximal akzeptable Kaufpreis für das Unternehmen mit einem nachhaltigen Ertrag von 70.000 Euro bei 350.000 Euro.
Bei dem beschriebenen Verfahren bestimmt die Ertragserwartung für ein Unternehmen dessen Wert.
Häufig wird bei dem Ertragswertverfahren auch auf den Cash Flow aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abgestellt. Dieser Cash Flow drückt den nachhaltigen Zufluss liquider Mittel aus der Geschäftstätigkeit aus. Anders als der durch Ansatz- und Bewertungswahlrechte beeinflusste nachhaltige Ertrag ist der Cash Flow objektiver, weil er nicht durch die genannten Spielräume gestaltet werden kann.
Multiplikatorverfahren
Das Multiplikatorverfahren ist ein einfaches Bewertungsverfahren, dass das Ertragswertverfahren aus Unternehmensverkäufen der Praxis abbildet. Dabei wird der Wert des Unternehmens durch den Vergleich mit anderen, ähnlichen Unternehmen in der gleichen Branche ermittelt. Grundlage hierfür sind sogenannte Multiplikatoren, die mit dem nachhaltigen Ertrag multipliziert werden. Diese Methode ist besonders in Branchen mit vielen verfügbaren Vergleichsdaten verbreitet und liefert schnelle, jedoch teilweise weniger präzise Ergebnisse, da externe Marktbedingungen im Einzelfall eine große Rolle spielen. Damit die Multiples auf eine möglichst große Bandbreite verschiedenster Unternehmen angewendet werden können, werden Korridore für Ergebnis-Multiples angegeben.
Bei der eigenen Einschätzung des passenden Multiples werden die Besonderheiten des Unternehmens beachtet, wie beispielsweise die Abhängigkeit des Geschäftsmodells vom Inhaber, einzelne Kundenabhängigkeiten bzw. -unabhängigkeiten, Nutzbarkeit besonderer Alleinstellungs- und Differenzierungsmerkmale im Wettbewerb oder das Wachstumspotenzial im Vergleich zum Wettbewerb. Multiples werden von der Deutschen Unternehmerbörse und dem Finance Magazin veröffentlicht.
Bei der eigenen Einschätzung des passenden Multiples werden die Besonderheiten des Unternehmens beachtet, wie beispielsweise die Abhängigkeit des Geschäftsmodells vom Inhaber, einzelne Kundenabhängigkeiten bzw. -unabhängigkeiten, Nutzbarkeit besonderer Alleinstellungs- und Differenzierungsmerkmale im Wettbewerb oder das Wachstumspotenzial im Vergleich zum Wettbewerb. Multiples werden von der Deutschen Unternehmerbörse und dem Finance Magazin veröffentlicht.
Liquidationswertverfahren
Der Liquidationswert bezeichnet den gegenwärtigen Verkehrswert aller materiellen, immateriellen, betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände, abzüglich der Schulden/Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Der Liquidationswert wird bestimmt durch Anschaffungswert, Zustand, durchschnittliche technische Nutzungs- und Lebensdauer der zu veräußernden Wirtschaftsgüter aber natürlich auch durch die Nachfrage nach diesen Gütern. Die Schwierigkeit, die immateriellen Werte zu berechnen, führt in der Praxis meist dazu, dass nur die materiellen Werte erfasst werden. Immobilien können vereidigte Gutachter schätzen. Bei der Schätzung des Liquidationswertes der beweglichen Wirtschaftsgüter helfen ebenfalls vereidigte Sachverständige, Berater oder Verbände.
Das Liquidationswertverfahren kommt insbesondere in den Fällen zur Anwendung, in denen der nachhaltige Ertragswert des Unternehmens niedrig ist und der Liquidationswert diesen übersteigt. Der Liquidationswert stellt damit die Wertuntergrenze des Unternehmens dar.
In der Praxis wird häufig auch der Begriff des Substanzwertes verwendet. Beim Substanzwertverfahren wird das betriebsnotwendige Vermögen mit Wiederbeschaffungswerten und das nicht betriebsnotwendige Vermögen mit den Verkehrswerten angesetzt. Das Abstellen auf Reproduktionswerte wird als nicht sachgerecht angesehen. Gemäß IDW-Standard S1 kommt dem Substanzwert deshalb keine eigenständige Bedeutung zu.
Der Liquidationswert wird bestimmt durch Anschaffungswert, Zustand, durchschnittliche technische Nutzungs- und Lebensdauer der zu veräußernden Wirtschaftsgüter aber natürlich auch durch die Nachfrage nach diesen Gütern. Die Schwierigkeit, die immateriellen Werte zu berechnen, führt in der Praxis meist dazu, dass nur die materiellen Werte erfasst werden. Immobilien können vereidigte Gutachter schätzen. Bei der Schätzung des Liquidationswertes der beweglichen Wirtschaftsgüter helfen ebenfalls vereidigte Sachverständige, Berater oder Verbände.
Das Liquidationswertverfahren kommt insbesondere in den Fällen zur Anwendung, in denen der nachhaltige Ertragswert des Unternehmens niedrig ist und der Liquidationswert diesen übersteigt. Der Liquidationswert stellt damit die Wertuntergrenze des Unternehmens dar.
In der Praxis wird häufig auch der Begriff des Substanzwertes verwendet. Beim Substanzwertverfahren wird das betriebsnotwendige Vermögen mit Wiederbeschaffungswerten und das nicht betriebsnotwendige Vermögen mit den Verkehrswerten angesetzt. Das Abstellen auf Reproduktionswerte wird als nicht sachgerecht angesehen. Gemäß IDW-Standard S1 kommt dem Substanzwert deshalb keine eigenständige Bedeutung zu.
Die Unternehmensbewertung hängt von vielen Faktoren ab und auch die Wahl des Verfahrens ist nicht immer eindeutig.
KMU-Rechner
Weitere Informationen nachlesen und eine erste Berechnung können Sie für kleine und mittlere Unternehmen mit dem KMU-Rechner vornehmen.
Für eine unabhängige Unternehmensbewertung kann es ratsam sein, einen spezialisierten Unternehmensberater, Steuerberater oder Sachverständigen zu beauftragen. Dieser erstellt ein neutrales Wertgutachten, das als Grundlage einer Kaufpreisverhandlung zwischen Käufer und Verkäufer dient. Wichtig bei der Auswahl externer Berater ist sowohl deren Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertungen, als auch die Kenntnis über Markt- und Branchensituation des zu bewertenden Unternehmens.
Weitere Informationen
- Betriebsübergabe kompetent regeln (Nr. 1359532)
- Die Möglichkeiten der Übergabe (Nr. 1359516)
- Online-Nachfolgebörse (Nr. 1359512)
- Nachfolgeberatung (Nr. 1359518)