Neuer Fristablauf 31. Oktober 2023

Schlussabrechnung zu Corona-Hilfen

Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt.
Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt ab 5. Mai 2022 bis zum 31. Oktober 2023 eine Schlussabrechnung durch eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Bereits vorhandene Anträge/Bestätigungen von Fristverlängerungen bis zum 31. Dezember 2023 werden automatisch und pauschal bis zum 31. März 2024 verlängert. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.
Die Auszahlung der Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 erfolgte als Vorschuss, basierend auf dem Referenzumsatz von 2019. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen war eine Endabrechnung zu erstellen. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Dies kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer erforderlichen Rückzahlung führen.
Die Details zum Nachlesen finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Haben Sie Ihren Antrag über prüfende Dritte gestellt? Dann wenden Sie sich bitte zunächst an diese. Sie haben noch offene Fragen? In den FAQ des Bundes finden Sie viele Antworten. Sollten Sie auch dort nicht fündig werden, wenden Sie sich per E-Mail an ueberbrueckungshilfe@ib-sh.de
Alternativ erreichen Sie Ansprechpartner unter Telefon: 0431 9905 0
Veröffentlicht am 18. September 2023