Auflösung des Betriebes

Geschäftsaufgabe und Schuldenregulierung

Wenn Sie zur Aufgabe Ihrer Selbstständigkeit gezwungen sind, so gilt es auch in dieser besonders schwierigen Situation, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn ein geordneter Rückzug hilft Ihnen, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Gehen Sie deshalb bei der Auflösung Ihres Unternehmens strukturiert und nach Plan vor. 

Situations-Analyse: Schulden- und Vermögensliste erstellen

Verschaffen Sie sich zunächst einen genauen Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens. Sichten Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Unterlagen und die eventuell nicht geöffnete, nicht abgeholte oder liegen gebliebene Post. Erstellen Sie zunächst eine Liste, in die Sie alle Gläubiger und die jeweils geschuldete Summe eintragen. Dazu gehören auch Schulden gegenüber den Mitarbeitern, dem Vermieter, dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern. Nehmen Sie sich für das Aufspüren und Auflisten der Schulden Zeit, notfalls können Sie die Höhe einzelner Summen zunächst schätzen und später telefonisch klären.
Ebenso sollten Sie die restlichen Vermögenswerte Ihres Betriebs ermitteln. Dazu gehören das Betriebsvermögen wie Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtungen, Warenbestände etc. im geschätzten Verkaufswert und Ihre Forderungen gegen Kunden aus bisher nicht bezahlten Rechnungen.

Abwicklungsplan

Wenn Sie sich über Ihre Schulden und restlichen Vermögenswerte im Klaren sind, können Sie sich einen Plan machen, in dem Sie die notwendigen Schritte bis zur Geschäftsaufgabe auflisten und dann abarbeiten. Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre Schwierigkeiten, denn ein objektiver Dritter kann viele Situationen nüchterner einschätzen und Ihnen eine wertvolle Hilfe sein. Informieren Sie die Personen über Ihre finanziellen Probleme, die gemeinsam mit Ihnen für die Erfüllung von Verbindlichkeiten haften, wie stille Gesellschafter oder Bürgen. Versuchen Sie eine gemeinsame Vorgehensweise abzusprechen. Es kann darüber hinaus sinnvoll sein, sich in schwierigeren Fällen von einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Hinweis: Vertiefende Informationen zur Überschuldung und Insolvenz erhalten Sie in unseren kostenfreien Webinaraufzeichnungen.

Abwicklungsschritte

Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern über den Ernst der Lage, wahrscheinlich haben sie längst gemerkt, dass es Probleme gibt. Dadurch sinken Motivation und Leistungsbereitschaft. Schildern sie Ihren Mitarbeitern (vorher dem Betriebsrat) die Lage und vermeiden Sie unrealistische Versprechungen. Nur so kann Ihr Personal Sie bei der Abwicklung des Betriebes unterstützen.
Bemühen Sie sich um die Veräußerung des Betriebsvermögens, über das Sie frei verfügen, um Liquidität zu schaffen. Beachten Sie dabei jedoch Vermieterpfandrechte, Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte Ihrer Geschäftspartner bzw. Gläubiger, die Sie an der Veräußerung hindern könnten.
Achtung: Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens haben Sie nur noch eingeschränkte Verfügungsgewalt und dürfen viele Geschäfte nicht mehr bzw. nur noch in enger Absprache mit dem Insolvenzverwalter tätigen.
Kündigen Sie die auf Ihre Firma laufenden Verträge wie Arbeits-, Miet- oder Lieferantenverträge. Kündigen Sie auch auf die Firma laufenden Daueraufträge bei Ihrer Bank und widerrufen Sie Einzugsermächtigungen. Prüfen Sie anhand der Kontoauszüge nach, was danach noch abgebucht wurde. Bei unberechtigtem Bankeinzug können Sie Widerspruch einlegen.
Wenn Sie einen Mietvertrag über mehrere Jahre geschlossen haben, scheidet eine ordentliche Kündigung aus. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind auch nur selten gegeben. Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter! Wenn Sie einen Nachmieter stellen, der das Mietverhältnis zu gleichen Bedingungen fortsetzen will, wird der Vermieter wahrscheinlich zustimmen. Eventuell ist er sogar verpflichtet, Sie dann aus dem Mietvertrag zu entlassen (siehe Mietvertrag). Denken Sie daran, dass gemäß § 540 Abs. 1 BGB eine Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters geschehen darf (siehe Mietvertrag). Will Ihr Nachmieter mieten, aber weniger zahlen, könnten Sie die Differenz auch selbst tragen und so zumindest einen Teil der Kosten sparen. Eventuell können Sie die Räume auch untervermieten, d. h. Sie bleiben der Vertragspartner des Vermieters und es ist Ihr Risiko, wenn der Untermieter nicht zahlt. Finden Sie keinen Nach- oder Untermieter, können Sie versuchen, mit einer Abstandszahlung aus dem Mietvertrag zu kommen.
Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgegeben, müssen Sie die Betriebsaufgabe in der Wirtschafts- und Ordnungsabteilung der zuständigen Stadt/Gemeinde anzeigen. Die Gewerbeabmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sind Sie verhindert, können Sie aber auch eine andere Person mit der Abmeldung beauftragen und ihr eine Vollmacht und eine Fotokopie Ihres gültigen Personalausweises mitgeben. Sollte Ihr Unternehmen auch im Handelsregister eingetragen sein, so ist die Löschung zu beantragen. Das erledigen Sie über einen Notar, der den Antrag beim Amtsgericht einreicht.
Achten Sie darauf, dass für die gesamte Zeit Ihrer gewerblichen Tätigkeit Steuererklärungen abgegeben werden, da nur so sichergestellt werden kann, dass angefallene Verluste auch steuerlich berücksichtigt werden können. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Außergerichtliche Schuldenregulierung

Informieren Sie Ihre Gläubiger über Ihre wirtschaftliche Lage und versuchen Sie, Ihre Schulden außergerichtlich zu regulieren. Prüfen Sie zunächst, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben, um Ihre Verbindlichkeiten - evtl. auch durch Ratenzahlungen - ablösen zu können. Bieten Sie notfalls eine teilweise Tilgung an und versuchen Sie, für die restlichen Schulden einen Teilerlass zu erwirken. Schildern Sie Ihre Lage realistisch und versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können. Sollten Sie keine Einigung erzielen, müssen Sie mit einem Insolvenzverfahren und / oder einigen Gerichtsverfahren rechnen.
In Zweifelsfällen sollten Sie sich juristisch beraten lassen.
Hinweis: Vertiefende Informationen zur Überschuldung und Insolvenz erhalten Sie in unseren kostenfreien Webinaraufzeichnungen.

Wie geht es nach der Geschäftsaufgabe weiter?

  • Melden Sie sich, sobald Sie für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, arbeitslos. Eventuell haben Sie sogar noch Ansprüche auf Leistungen der Agentur für Arbeit, klären Sie das mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Sollten Sie Ihren täglichen Grundbedarf nicht decken können (Miete, Strom-, Heiz- und Lebenshaltungskosten ...) haben Sie Anspruch auf staatliche Hilfe, die Sie beim Sozialamt beantragen können. Haben Sie noch Einkommen, das gerade für diese Grundversorgung ausreicht, ist dies pfändungsgeschützt. Das heißt, der Gerichtsvollzieher muss Ihnen dieses Geld belassen!
  • Gehen Sie aktiv auf Arbeitssuche. Freie Stellen nennt Ihnen die Agentur für Arbeit. Informieren Sie sich auch über Zeitungen oder im Internet. Kurzfristig könnten vielleicht auch Zeitarbeitsfirmen Bedarf haben.