Behörden und Bürokratie

Das eigene Unternehmen anmelden - wo muss ich hin?

Viele Gründer sind ratlos, wenn es um die eigenen Anmeldepflichten geht. Wir erläutern Ihnen, welche Behörden und Institutionen von Ihnen erfahren sollten, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Um die für Sie regional zuständigen Behörden zu finden, nutzen Sie gerne bequem den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Zunächst einmal sollte geklärt werden, ob Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind. Oftmals ist Gründern diese Unterscheidung fremd, es kursieren allerlei kreative Interpretationen. Wir liefern die richtige Erklärung. Die Entscheidungshoheit bei der Zuordnung in die Kategorien haben die Finanzbehörden. Sollte auch nach Durchgehen unseres Artikels zum Thema noch unklar sein, wo Sie hingehören, befragen Sie also Ihr Finanzamt. Dann wissen Sie, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, oder ob Sie sich diese als Freiberufler sparen können.
Bringen Sie auch in Erfahrung, ob Ihr gewerbliches Vorhaben erlaubnispflichtig ist, oder ob Sie ohne Zulassung durchstarten können. Viele freiberufliche Tätigkeiten sind ebenfalls erlaubnispflichtig.
Klären Sie unbedingt auch Ihre persönliche soziale Absicherung, bevor Sie loslegen. Sprechen Sie z.B. Ihre Krankenkasse auf die Bedingungen für Existenzgründer an und überlegen Sie, ob Sie sich fortan freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern möchten. Auch die Altersvorsorge sollten Sie bedenken. Für Selbstständige sind nur Kranken- und Pflegeversicherung Pflicht.
Die Frage nach der Rechtsform ist ebenfalls im Vorfeld zu beantworten - je nach Rechtsform Ihres Unternehmens gibt es unterschiedliche Stationen bei der Gründung zu absolvieren. Möchten Sie als Kaufmann oder Kapitalgesellschaft im Handelsregister (HR) eintragen, sollten Sie als Erstes einen Notar aufsuchen, denn die Anmeldung muss in notarieller Form beglaubigt werden. Die meisten Unternehmensgründer, insbesondere im oft gewählten Nebenerwerb, lassen sich zunächst nicht im HR eintragen und sind somit Kleingewerbetreibende. Sobald Ihr Betrieb eine gewisse Komplexität bzw. Größenordnung erreicht hat, sollte bzw. muss der HR-Eintrag aber erfolgen. Mehr dazu finden Sie unter unserem Artikel zur Wahl der Rechtsform.
Als nächstes lassen Sie Ihrem Finanzamt den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zukommen. Hier werden diverse Kalkulationen abgefragt, um mögliche Vorauszahlungen auf Einkommen- und Gewerbesteuer zu errechnen. Auch können Sie sich entscheiden, ob Sie hinsichtlich der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten. Näheres hierzu finden Sie auch in unserem Artikel über Steuern für Existenzgründer.
Wichtig: Ab dem 1. Januar 2021 ist dem zuständigen Finanzamt aktiv und ohne vorherige Aufforderung die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) durch Steuerpflichtige oder deren steuerliche Beraterinnen mitzuteilen. Dies erfolgt durch Abgabe des oben genannten Fragebogens zur steuerlicher Erfassung innerhalb eines Monats nach Neugründung auf elektronischem Weg.
Die Mitteilung ans Finanzamt kann zum Beispiel über „Mein ELSTER - das Online-Finanzamt" erfolgen. Dort ist es möglich, Steuerdaten papierlos und kostenlos sowie zeit und ortsunabhängig an die Finanzverwaltung zu übersenden. Zur Nutzung von „Mein ELSTER" ist bei erstmaliger Anmeldung ein Registrierungsprozess anzustoßen, der mit einem sicheren und individuellen ELSTER-Zertifikat abschließt. Sollten Unternehmensgründer/innen bereits über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, so können sie direkt über “Mein ELSTER” die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ausführen.
Der Fragebogen ist Voraussetzung für den Erhalt einer Steuernummer für Ihr Unternehmen - diese ist eine Pflichtangabe auf Rechnungen.
Gewerbetreibende - Freiberufler nicht - müssen weiterhin eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Diese können Sie gegen eine geringe Gebühr (ca. 25 Euro) beim Gewerbeamt Ihrer Kommune vornehmen.
Wenn Sie bequem von zu Hause ein Gewerbe anmelden möchten, nutzen Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EA-SH). Sobald Sie Ihre Daten erfasst und abgesendet haben, wird daraus automatisiert Ihre Gewerbemeldung erstellt und an die zuständige Kommune weitergeleitet. Die Anmeldung beim Gewerbeamt wird von dort an diverse Institutionen weitegeleitet, zum Beispiel an das statistische Landesamt, die Gewerbeaufsicht, das Finanzamt und die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Bei den Kammern müssen Sie sich also nicht selbst anmelden, diese kommen kurz nach Anmeldung des Gewerbes auf Sie zu und informieren Sie über Mitgliedschaft und Angebot der Kammern.
Sobald Gehälter für Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Minijobber bezahlt werden, muss eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Betriebsnummer dient zur Identifikation des Arbeitgebers bei der Sozialversicherung sowie zum Beispiel bei der Krankenkasse.
Die Berufsgenossenschaften (BG) sind die Unfallversicherungsträger für die gewerbliche Wirtschaft mit Ausnahme der Landwirtschaft. Die meisten Unternehmer müssen sich hier aber nicht selbst versichern, sondern nur die Mitarbeiter Ihres Betriebes. Holen Sie von Beginn Ihrer Tätigkeit am besten Informationen der zuständigen BG ein.