Stromgebotszonen
Rund um die aktuellen Diskussionen zur Reform des Strommarktdesigns sind Stromgebotszonen ein wichtiger Baustein. Da die Einführung von Gebotszonen in Deutschland weitreichende Auswirkungen auf den nationalen Strommarkt hätte, hat die IHK Schleswig-Holstein sich auf ihrer gemeinen Ausschusssitzung mit ihrem Ehrenamt sowie Expertinnen und Experten dazu ausgetauscht.
Kernforderung
Bei der Ausgestaltung möglicher Stromgebotszonen in Deutschland ist darauf zu achten, dass in der jeweiligen Zone die Erzeugung und Last in einem ausgewogenen Verhältnis stehen sowie ein hohes Maß an Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit garantiert ist. Dafür ist der Ausbau notwendiger Leitungskapazitäten schnellstmöglich zu bewältigen. Eine kleinräumige Zonen-Aufspaltung ist zu vermeiden.
Ergänzende Information
Derzeit haben wir einen einheitlichen Strompreis auf dem deutschen Großhandelsmarkt trotz einer sehr unterschiedlichen räumlichen Verteilung von Erzeugungs- und Verbrauchszentren. Die hohen Kosten für das Netzengpassmanagement (insb. Redispatch) zeigen, dass die gehandelten Strommengen und die regionalen Netzkapazitäten nicht mehr im ausgeglichenen Verhältnis zueinanderstehen. Der benötigte Netzausbau stockt dabei seit Jahren, ohne dass eine Verbesserung der Engpass-Situation in naher Zukunft absehbar wäre.
Die EU-Netzregulierungsbehörde ACER hat dies erkannt und drängt schon länger auf die Einführung mehrerer Gebotszonen in Deutschland. Dies wäre ein Schritt zu mehr Dezentralität und Resilienz des Stromsektors. Innerhalb der Gebotszonen – beispielsweise einer Gebotszone Norddeutschland – gäbe es zeitweise niedrigere Strompreise und die Kosten für das Netzengpassmanagement könnten sich bundesweit reduzieren. Die Ansiedlung neuer Unternehmen könnte attraktiver werden und es gäbe einen Anreiz für den Einsatz von Technologien, die zur Erzeugung und dem Verbrauch der Region passen. Auf der anderen Seite können kleinräumige Gebotszonen zu stärker schwankenden Strompreisen, eingeschränkter Planungssicherheit und erhöhten Risikoaufschlägen für Termingeschäfte führen. Hinzu kommt, dass sich zusätzliche Margen in der Direktvermarktung zeitweise reduzieren könnten.
Die Strompreise sind im Vergleich zu den Jahren vor 2021 auf einem hohen Niveau. Das trifft in Schleswig-Holstein ansässige Gewerbebetreibe besonders hart, da die hiesigen Stromnetzentgelte (Verteilnetz) im deutschlandweiten Vergleich ebenfalls sehr hoch sind. Hinzu kommt, dass die Kosten für das bundesweite Netzengpassmanagement (insbesondere Redispatchkosten) immer weiter steigen und auch die Verteilnetzentgelte regional weiter nach oben treiben (siehe hierzu Position der IHK Schleswig-Holstein „Netzkosten gerechter verteilen“, November 2020). Dies belastet Gewerbe und Industrie zusätzlich.
Ziel muss es daher sein, den weiteren Strompreisanstieg nicht nur zu begrenzen, sondern vielmehr dafür zu sorgen, dass die Strompreise auf einem Niveau stabilisiert werden, das Schleswig-Holstein für ansässige Gewerbetriebe und auch für Neuansiedlungen als Standort attraktiv macht und zugleich der Anreiz zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Land erhalten bleibt.
Die Einführung von Stromgebotszonen könnte unter bestimmten Voraussetzungen für Entlastung sorgen. Folgende Erfolgskriterien sind für die Ausgestaltung von besonderer Bedeutung:
- Die Stromgebotszonen sind so zu gestalten, dass eine großflächigste Balancierung von Angebot und Nachfrage durch Minimierung der notwendigen Anzahl der Gebotszonen zu erreichen ist.
- Die Grenze der Stromgebotszonen muss sich entlang der physischen Leistungskapazitäten des Netzes ausrichten, ggf. ist ein entsprechender Ausbau von Kuppelstellen vorzunehmen. Die heutigen Netzgrenzen dürfen dem nicht entgegenstehen.
- Wir benötigen eine Erhöhung der Flexibilitätsoptionen und Ausgleichsmechanismen bspw. mit Anreizen für Unternehmen zur Stärkung der Sektorenkopplung und den Abbau von Regulierungen.
- Der nationale und internationale Netzausbau ist weiter zu beschleunigen, damit ein ungehinderter Stromfluss auch über Gebotszonen hinweg erfolgen kann. Dabei ist zu beachten, dass bei ausreichender Verbindungskapazität in Deutschland Gebotszonen ggf. nicht mehr nötig wären, da Erzeugung und Last national gut ausgeglichen werden könnten.
- Eine möglichst aufwandsarme Umsetzung auf Netz- und Handelsseite ist notwendig, um die Fachkräftebindung zu reduzieren und diese Fachkräfte dem EE-Ausbau zur Verfügung zu stellen.
Warum ist dieses Thema wichtig?
Die Strompreise sind im Vergleich zu den Jahren vor 2021 auf einem hohen Niveau. Das trifft in Schleswig-Holstein ansässige Gewerbebetreibe besonders hart, da die hiesigen Stromnetzentgelte (Verteilnetz) im deutschlandweiten Vergleich ebenfalls sehr hoch sind. Hinzu kommt, dass die Kosten für das bundesweite Netzengpassmanagement (insbesondere Redispatchkosten) immer weiter steigen und auch die Verteilnetzentgelte regional weiter nach oben treiben. Dies belastet Gewerbe und Industrie zusätzlich. Die Einführung von Stromgebotszonen könnte unter bestimmten Voraussetzungen für Entlastung sorgen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle Betriebe in Schleswig-Holstein. Ziel muss es daher sein, den weiteren Strompreisanstieg nicht nur zu begrenzen, sondern vielmehr dafür zu sorgen, dass die Strompreise auf einem Niveau stabilisiert werden, das Schleswig-Holstein für ansässige Gewerbetriebe und auch für Neuansiedlungen als Standort attraktiv macht und zugleich der Anreiz zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Land erhalten bleibt.
Frühere IHK-Positionen zu diesem Thema
- Energiepolitische Positionen 2020
- Position der IHK Schleswig-Holstein “Netzkosten gerechter verteilen” 2020
Meinungsbildungsprozess
- 01 bis 03/2023 Erarbeitung der Position im Haupt- und Ehrenamt
- 03/2023 - Befassung Präsidium
- 05/2023 – Konsultationsphase
- 7. Juni 2022 – Beschluss Vollversammlung
Veröffentlicht im Juni 2023