BKA veröffentlicht Bundeslagebild Falschgeld 2023

Polizeilichen Schätzungen zufolge wird mittlerweile 75 Prozent des in Deutschland festgestellten Falschgelds online verkauft. Das geht aus dem Bundeslagebild „Falschgeldkriminalität 2023“ hervor, das im Mai 2024 durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde.
Dies betrifft sowohl Angebote und Verkäufe im Internet - insbesondere über Messengerdienste - als auch über einschlägige Handelsplattformen und Foren im Darknet und Clearnet. Herstellungsequipment, Druckvorlagen und Handlungsanleitungen sind ebenfalls zunehmend online verfügbar. Häufig genutzte Anonymisierungs- und Verschlüsselungsdienste erschweren die Identifizierung von Tätern, die Falschgeld über das Internet verbreiten bzw. erwerben. Zur Bezahlung werden üblicherweise digitale Kryptowährungen, wie z. B. Bitcoin, genutzt. Die Zustellung der Falschnoten an die Käufer erfolgt anschließend auf dem Postweg. Der Großteil der in Deutschland sichergestellten Falschnoten wurde nicht hierzulande hergestellt, sondern entweder nach einer Bestellung im Internet per Post oder mittels bestehender Vertriebsstrukturen über Kuriere sowie Zwischenhändler nach Deutschland geliefert. Die bedeutendsten Fälscherwerkstätten wurden - wie in den Vorjahren - durch organisierte kriminelle Tätergruppierungen in Italien betrieben, die ihre Fälschungen von dort europaweit verbreiten.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 160.900 Euro-Falschnoten in Deutschland registriert, ein Anstieg um 46 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Mehr als die Hälfte des registrierten Aufkommens entfällt auf die Stückelungen der 50 und 200 Euro Banknoten, weitere 18 % auf gefälschte 100 Euro und 15 % auf 20 Euro Banknoten.
Wer meint, gefälschtes Geld in der Brieftasche zu haben, kann verdächtige Banknoten selbst überprüfen. Dabei sollten drei Punkte beachtet werden. Erstens das Fühlen: Wie griffig und fest ist das Papier? Fühlt es sich beispielsweise zu leicht an? Im zweiten Schritt sollte der Geldschein genau angeschaut werden – konkret ist dabei auf das Wasserzeichen, das Porträt-Hologramm und den Sicherheitsfaden zu achten. Zu guter Letzt sollte der Schein gekippt werden, um die Farbveränderungen wahrzunehmen, die in den Banknoten eingearbeitet sind, etwa auf der ausgeschriebenen Zahl, die deswegen auch als Smaragdzahl bezeichnet wird.
Die Polizei geht davon aus, dass alle falschen Geldscheine, die aktuell im Umlauf sind, nach diesem Prüfschema erkennbar sind. Wer eine falsche Banknote erkennt, sollte sie bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben – um dazu beizutragen, dass Tatverdächtige identifiziert werden können, aber auch, um nicht selbst zum Täter zu werden. Denn Falschgeld weiterzuverwenden, ist in Deutschland strafbar.