INTERREG B Ostseeraum

INTERREG-Programme - kurz für interregionale Zusammenarbeit - werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gespeist und sollen die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten aber auch Nicht-EU-Ländern verbessern. Während die INTERREG-A-Programme Maßnahmen zweier Akteure fördern, sollen die B-Programme eine Annäherung mehrerer Staaten mit identischen Herausforderungen vorantreiben.
Bei den INTERREG VB-Programmen bieten sich für Schleswig-Holstein zwei Programme besonders an. Für Ostseeanrainer wurde das Programm "INTERREG B-Ostseeprogramm" (Baltic Sea Region Programme) aufgelegt. Es ist gut 323 Millionen Euro schwer und erstreckt sich auf deutscher Seite über die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Ziel ist es, gemeinsam die Herausforderungen der Ostseeregion zu meistern. Daneben soll aber auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Ostseestaaten gefördert werden. So müssen sich deutsche Akteure Partner in Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden, Weißrussland, Norwegen oder Russland suchen und gemeinsame Projekte angehen.
Aufgrund der Ausrichtung des Programms auf die Europa-2020-Strategie (Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) konzentriert sich das Ostseeprogramm auf drei Prioritäten:

1. Innovation

  • Forschungs- und Innovationsinfrastruktur (Stärkung des Marktanschlusses von Innovationen durch Verbesserung der Kompetenzen in der Forschungs- und Innovationskultur)
  • Intelligente Spezialisierung (Verbesserung von Wachstumschancen durch Ausbau der Befähigung von Akteuren im Innovationsbereich)
  • Nichttechnologische Innovation (Steigerung der Leistungsfähigkeit des Ostseeraumes im Bereich der nichttechnologischen Innovationen)

2. Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen

  • Sauberes Wasser (Verbesserung der ökologischen Situation der Ostsee und der regionalen Gewässer durch Steigerung der Effizienz im Wassermanagement für eine Reduktion des Nährstoffeintrages und des Austritts von gefährdeten Substanzen)
  • Erneuerbare Energien (Erhöhung der Produktion und der Nutzung nachhaltiger erneuerbarer Energien durch Erweiterung der Kompetenz von öffentlichen und privaten Akteuren, die in Energieplanung und Versorgung involviert sind)
  • Energieeffizienz (Erhöhung der Energieeffizienz durch den Ausbau von Kapazitäten im Bereich der öffentlichen und privaten Akteure in der Energieplanung)
  • Ressourceneffizientes Blaues Wachstum (Entwicklung von nachhaltigem und ressourceneffizientem Blauen Wachstum durch Kompetenzaufbau von öffentlichen Einrichtungen und Fachleuten in den Sektoren der „Blauen Wirtschaft“)

3. Nachhaltiger Transport

  • Kompatibilität im Transport (Effizienzsteigerung im Waren- und Personentransport bei Nord-Süd und West-Ost Verbindungen durch mehr Kompatibilität bei Transportsystemen)
  • Erreichbarkeit von entlegenen Regionen die vom demographischen Wandel betroffen sind (Verbesserung der Erreichbarkeit der am meisten entlegenen Regionen und Gebiete die vom demographischen Wandel betroffen sind durch wirtschaftlich effiziente Lösungen)
  • Maritime Sicherheit (Steigerung der maritimen Sicherheit und Abbau von Gefahren durch Kompetenzaufbau von maritimen Akteuren)
  • Umweltfreundliche Schifffahrt (Ausbau der „sauberen Schifffahrt“ durch Kompetenzsteigerung der maritimen Akteure)
  • Umweltfreundliche urbane Mobilität (Förderung umweltfreundlicher Transportsysteme in Stadtgebieten und Kompetenzaufbau bei kommunalen Akteuren)
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite INTERREG B Ostseeraum.