Rente

FAQ-Katalog des Bundesministerium der Finanzen zur Aktivrente veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht. Auf folgende Antworten der FAQs weisen wir Sie besonders hin:
  • Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden (I Frage 2; II Frage 8).
  • Bei Midijob kann die Aktivrente angewendet werden (II Frage 9).
  • Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Arbeitgeber eine Prüfung der Rentenstatus-Unterlagen vornehmen müssen. Bei Steuerklasse VI muss der Arbeitnehmer bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtig wird (II Frage 3).
  • Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, diese bleibt unverändert bestehen (III Frage 3). Leider ist kein Berechnungsbeispiel enthalten.