Rechtsgrundlagen

Sachverständigenordnungen der IHKs in Schleswig-Holstein

Die "Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) § 36 GewO" beinhaltet die Rechtsgrundlagen der IHK Flensburg, der zu Kiel und der IHKL zu Lübeck für das Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Hier finden Sie die Sachverständigenordnungen der drei IHKs aus Schleswig-Holstein sowie die Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung des Dachverbandes DIHK.

Rechtsgrundlagen

Die "Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) § 36 GewO" beinhaltet die Rechtsgrundlagen der IHK Flensburg für das Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.

Rechtsgrundlagen

Die "Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) § 36 GewO" beinhaltet die Rechtsgrundlagen der IHK zu Kiel für das Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.

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Rechtsgrundlagen

Die "Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) § 36 GewO" beinhaltet die Rechtsgrundlagen der IHK zu Lübeck für das Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.

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