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Recht und Steuern

Sachverständige

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen wird in § 36 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Danach werden Sachverständige öffentlich bestellt, wenn sie besondere Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Aufgaben öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger und welche Angebote der IHK Sie in diesem Bereich nutzen können.
Sachverständige in Schleswig-Holstein

Hier finden Sie viele wichtige Informationen rund um das Sachverständigenwesen - unter anderem Internetverzeichnisse von Sachverständigen, Leistungsbilanzen und Informationen zu Fragen der Sachverständigenvergütung.

Spezielle Sachverständige

Für bestimmte Aufgaben im Bereich der Altlasten-Erkundung und -Sanierung sieht Paragraf 18 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) vor, dass die zuständigen Fachbehörden von den sogenannten Pflichtigen verlangen können, anerkannte Sachverständige zu beauftragen.

Geprüfte Experten

Öffentlich bestellter Sachverständiger wird man in einem förmlichen Verwaltungsverfahren. Hier finden Sie Informationen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die Industrie- und Handelskammer.

Recht und Steuern

Das Fachgremium hat die Aufgabe, im Rahmen des Bestellungsverfahrens die besondere Sachkunde zu begutachten. Der Sachverständigenausschuss hat die Aufgabe, die Geschäftsführung bei Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zu beraten. Hier finden Sie eine Übersicht.

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die Sachverständigen- ordnungen der drei Industrie- und Handelskammern aus Schleswig-Holstein sowie die Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung des Dachverbandes DIHK.

Elektronische Einreichung von Gutachten

Sachverständige dürfen ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Rundstempel.