Nachweis der Sachkunde

Hinweise zu den einzureichenden Gutachten und zur Überprüfung der besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium

Bitte geben Sie uns zu den Antragsunterlagen drei* von Ihnen allein erstellte Gutachten mit, von denen Sie der Auffassung sind, dass sie Ihre besondere Sachkunde besonders gut deutlich machen. Das sind in der Regel Gutachten, die verschiedene und schwierige oder ausgefallene Sachverhalte behandeln, die also für einen Fachmann von der Aufgabenstellung und dem Lösungsweg her interessant sind. Von der Auswahl her sollen sie zudem die wichtigsten Schwerpunkte des Sachgebietes abdecken. Die Bestellungsvoraussetzungen für einige Sachgebiete führen explizit auf, welche Schwerpunkte die Gutachten behandeln sollen (etwa bei den Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet Grundstücksbewertung).
Formulargutachten, insbesondere Gutachten anhand Auftraggeberformularen sollten sorgfältig darauf geprüft werden, ob der vorgegebene Argumentationsweg und -aufbau dem zu behandelnden Sachverhalt gerecht wird. Dasselbe gilt für die Verwendung marktüblicher Software bei Gutachtenerstellung. Achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Gutachten nicht sklavisch nach einem von der Software vorgegebenen Lösungsweg vorgehen, der nicht für den Sachverhalt passt oder die Schwerpunkte der Problematik nicht hinreichend abbildet. Prüfen Sie sehr kritisch, ob Sie tatsächlich von der Software vorgegebene Zahlenwerke verwenden können. Zahlen, die auf bundesweiten Erhebungen beruhen, bilden häufig die tatsächlichen (lokalen oder regionalen) Verhältnisse nicht ab.
Insgesamt bitten wir Sie, sehr sorgfältig zu prüfen, welche Gutachten Sie der IHK zum Nachweis Ihrer besonderen Sachkunde einreichen. Die Qualität entscheidet, und nur bei einem positiven Urteil über die Gutachten erfolgt eine weitere Überprüfung der besonderen Sachkunde im nächsten Schritt. Nicht möglich ist es jedenfalls, während des Antragsverfahrens eingereichte Gutachten gegen andere – vermutlich bessere – auszutauschen.
Die Überprüfung der besonderen Sachkunde bei einem Fachgremium bezieht sich auf die besondere Sachkunde. Bitte unterschätzen Sie die Anforderungen nicht. Die besondere Sachkunde wird von der Rechtsprechung definiert als eine Qualifikation, die deutlich über dem Durchschnitt der ihren Beruf ordnungsgemäß ausübenden anderen Sachverständigen liegt. Auch bei langjähriger Tätigkeit ist in der Regel eine Vorbereitung mithilfe von Seminaren, Literaturstudium und ähnlichem sinnvoll. Das Ob und Wie einer solchen Vorbereitung obliegt allein Ihnen; Angebote dazu am Markt sind allerdings in vielen Sachgebieten umfangreich.
*beziehungsweise siehe Angabe in Bestellungsvoraussetzungen