Nr. 120852

Fachgremien in Schleswig-Holstein

Das Fachgremium hat die Aufgabe, im Rahmen des Bestellungsverfahrens nach Paragraf 36 Abs. 1 GewO die besondere Sachkunde von Sachverständigen zu begutachten. Es kann auch die besondere Sachkunde bereits öffentlich bestellter Sachverständiger überprüfen.