Nr. 120852
Überprüfung der besonderen Sachkunde

Fachgremien in Schleswig-Holstein

Das Fachgremium hat die Aufgabe, im Rahmen des Bestellungsverfahrens nach Paragraf 36 Abs. 1 GewO die besondere Sachkunde von Sachverständigen zu begutachten. Es kann auch die besondere Sachkunde bereits öffentlich bestellter Sachverständiger überprüfen.
IHK zu Kiel

Das Fachgremium hat die Aufgabe, im Rahmen des Bestellungsverfahrens nach Paragraf 36 Abs. 1 GewO die besondere Sachkunde von Sachverständigen auf dem Gebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" (§ 36 GewO) zu begutachten.

IHK zu Lübeck

Das Fachgremium der IHK zu Lübeck hat die Aufgabe, die besondere Sachkunde von Sachverständigen auf dem Gebiet "Hotel- und Gaststättenbetriebe" zu begutachten.