Bewertung der Anträge
Sachverständigenausschüsse der IHKs in Schleswig-Holstein
Der Sachverständigenausschuss hat die Aufgabe, die Geschäftsführung bei Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zu beraten. Zweimal im Jahr diskutiert der Sachverständigenausschuss die von der Geschäftsführung aufbereiteten Anträge und erarbeitet ein Votum.
Dieses Votum kann reichen von der Befürwortung einer öffentlichen Bestellung bis zur Ablehnung, aber auch der Anregung weitere Informationen einzuholen, bestimmte Ergebnisse zur besonderen Sachkunde oder persönlichen Eignung weiter abzusichern oder den jeweiligen Antrag unter anderen Aspekten völlig neu zu überprüfen. In Einzelfällen berät der Sachverständigenausschuss auch über den Widerruf öffentlicher Bestellung, wenn Sachverständige ihre Pflichten grob verletzt haben.
Aktualisiert am 21.07.2020
IHK Flensburg
Sachverständigenausschuss Flensburg
Die IHKs haben die vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe (§ 36 Gewerbeordnung), Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Voraussetzungen hierfür sind die persönliche Eignung und der Nachweis der besonderen Sachkunde.
IHK zu Kiel
Sachverständigenausschuss Kiel
Der Sachverständigenausschuss hat die Aufgabe, die Geschäftsführung bei Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zu beraten.
IHK zu Lübeck
Sachverständigenausschuss Lübeck
Der Sachverständigenausschuss hat die Aufgabe, die Geschäftsführung bei Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zu beraten.