Allgemeines zum Sachverständigenwesen
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Nr. 832
Informationen und Verzeichnisse

Allgemeines zum Sachverständigenwesen

Video - IHK Schleswig-Holstein
Sachverständige einfach erklärt

Der Kurzfilm informiert darüber, welche Aufgaben öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständigen haben und welche Angebote der IHK Sie in diesem Bereich nutzen können.

Die IHK hilft - Sachverständige in Schleswig-Holstein
Sachverständiger gesucht?

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen wird in § 36 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Sachverständige werden öffentlich bestellt, wenn sie besondere Sachkunde auf einem Sachgebiet nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen.

Online-Datenbank
Bundesweites Sachver­ständigenverzeichnis

Angaben zu rund 8.000 von IHKs, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Spezielle Sachverständige
Sachverständige nach Paragraf 18 BBodSchG

Für bestimmte Aufgaben im Bereich der Altlasten-Erkundung und -Sanierung sieht Paragraf 18 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) vor, dass die zuständigen Fachbehörden von den sogenannten Pflichtigen verlangen können, anerkannte Sachverständige zu beauftragen.

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