Recht und Steuern

Tipps zum (Wunsch-)Firmennamen und Formulierung des Unternehmensgegenstandes

Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firma gehört zu den Aufgaben des beratenden Rechtsanwalts oder Notars bei der Firmengründung oder anderen Handelsregisteranmeldungen und sollte bei diesem abgefragt werden. Im Folgenden geben wir Ihnen Tipps, wie Sie sich auf den Notartermin vorbereiten und einen eintragungsfähigen Namen sowie Unternehmensgegenstand bilden können.

1. Schritt: Regeln zur Firmenbildung beachten 

Der Firmenname sollte sich von anderen Firmen abheben und einprägsam sein. Allgemeinbezeichnungen wie „Hausverwaltung“ oder „Saftbar“ sind ohne ergänzenden Zusatz nicht zulässig. Arbeiten Sie daher mit Buchstabenkombinationen (zum Beispiel „ABC Hausverwaltung GmbH“) oder einem Gesellschafternamen (zum Beispiel „Xaver Meier Hausverwaltung GmbH“) oder Phantasiebezeichnungen (zum Beispiel „Safterine GmbH“). Denken Sie daran, dass eine Firma beziehungsweise Geschäftsbezeichnung wie ein Markenzeichen ist.

2. Schritt: Den Namen im Internet recherchieren 

Überprüfen Sie, ob es Ihre Firmierung oder einen ähnlich lautenden Namen bereits gibt und ob Sie gegebenenfalls Rechte Dritter verletzen. Recherchieren Sie hierzu im Internet. 

3. Schritt: Den Namen im Unternehmensregister suchen 

Suchen Sie anschließend im Unternehmensregister, ob Ihr Wunschname bereits verwendet wird. 

4. Schritt: Beim Deutschen Patent- und Markenamt recherchieren 

Beim Deutschen Patent- und Markenamt sollten Sie überprüfen, ob eine andere Person den Namen bereits markenrechtlich geschützt hat. 

5. Schritt: Den Unternehmensgegenstand richtig formulieren 

Formulieren Sie den Unternehmensgegenstand aussagekräftig und konkret. Der Gegenstand muss detailliert die Tätigkeiten wiedergeben, die das Unternehmen ausführt. Ungenaue Tätigkeitsbeschreibungen, wie „Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen, Handel mit Waren verschiedener Art“ et cetera, stoßen auf Bedenken. 
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