Die öffentliche Bestellung
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfüllen bei der Entscheidung oder gütlichen Erledigung von (Rechts-) Streitigkeiten als Gutachter und als unabhängige, sachkundige Berater eine wichtige Aufgabe. Deshalb kann nur öffentlich bestellt und vereidigt werden und bleiben, wer fachlich und persönlich den hohen Anforderungen genügt, die sich aus dieser Aufgabe ergeben.