Abwehrstrategien

Schutzgelderpressung - Sie können etwas dagegen tun!

Es gibt keine Patentrezepte, sich gegen Schutzgelderpressung zu wehren, aber es gibt Erfahrungen, die zur Einschätzung und Beurteilung der individuellen Situation wichtig sind. Eine Abwehrstrategie kann nur der Betroffene in vertraulichen Gesprächen mit einem Fachmann an einem neutralen Ort prüfen. Die Industrie- und Handelskammer steht als Erstkontakt zur Vermittlung solcher vertraulichen Gespräche zur Verfügung.
I.
Wer einmal zahlt, zahlt immer. Vor allem: er zahlt immer mehr. Schutzgelderpressungen beginnen von den Belastungen her eher "sanft". Das bleibt nicht so, die Versklavung der Opfer nimmt zu. Sich herauszulösen aus einer andauernden Erpressungssituation ist schwieriger als ein definitives Nein von Anfang an.
II.
Potentiell Betroffene, die sich strikt geweigert haben, auf Schutzgelderpressungen einzugehen, sind nach Erkenntnissen der Polizei bisher kaum Opfer von Repressalien geworden. Das wird auch darauf zurückgeführt, dass die Täter häufig gar nicht die Infrastruktur haben, die sie brauchen, um mit hinreichender Sicherheit für sich selbst tatsächlich Gewaltakte zu begehen. Vielmehr versuchen sie, ihr Ziel wesentlich effektiver und mit deutlich geringerem Risiko dadurch zu erreichen, dass sie diejenigen erpressen, die keinen Widerstand leisten oder geleistet haben. Dies gilt allerdings nicht bei so genannten "DDoS" (Distributed Denial of Service) bei denen tatsächlich Angriffe auf die IT-Infrastruktur erfolgen. Dennoch sollten Sie auch in diesen Fällen nicht zahlen, sondern Hilfe in Anspruch nehmen.
III.
Arten der Schutzgelderpressung sind vielfältig und manchmal nicht leicht zu erkennen. Dazu gehören der anfangs latente Zwang zum Einkauf von (einigen oder allen) Waren bei einem Händler oder der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen - jeweils zu überhöhten Preisen und häufig bei schlechter Qualität. Gerade weil diese Art der Schutzgelderpressung stark rechtlich getarnt ist, die Daumenschrauben dem Opfer aber nicht minder und immer weiter angezogen werden, ist von Anfang an größte Vorsicht nötig. Eine Unterschrift unter Verträge macht alles noch schwieriger.
IV.
Schutzgelderpressung heißt nicht nur, dass es um regelmäßige oder unregelmäßige Zahlungen von Geldbeträgen geht. Gegenstand der Erpressung können auch die Schließung, Veräußerung, Verlegung oder Beschränkung des Betriebes sein.
V.
Dem falschen Mythos der Unbesiegbarkeit des Schutzgelderpressers steht die Einsamkeit des Opfers, sein Gefühl, allein gelassen zu sein, gegenüber. Diese psychische Situation ist vom Täter so gewollt und Teil des Erpressungsablaufs selbst; das Opfer wird zum Schweigen verpflichtet. Wer vorher schon mit Kollegen oder welchen Vertrauenspersonen auch immer spricht, hat die erste Hemmschwelle, dieses Thema überhaupt ansprechen zu sollen, schon überwunden. Das Thema zu ignorieren macht dagegen besonders verletzlich; damit allein fertig werden zu wollen, birgt besondere Gefahren.
VI.
Die Polizei ist kein zahnloser Papiertiger. Spezialisten bei der Polizei können wirksam helfen. Die Polizei ist aber immer auf Kooperation angewiesen. Wie sie aussehen kann - ganz direkt oder auf Umwegen -, auch das muss im Einzelfall vertrauensvoll erörtert werden; die Ermittlungsbehörden haben unter Umständen die Möglichkeit und auch das Geschick, an dem Opfer oder den Betroffenen vorbei eine Ermittlungsschiene aufzubauen, so dass er von dem Verfahren nicht unmittelbar betroffen und so geschützt wird. Schweigen bringt jedenfalls keine Lösung, sondern ist das eigentliche Problem und nützt nur dem Erpresser.
VII.
Wer schweigt, verliert. Suchen Sie im Fall der Fälle den Kontakt zu Vertrauenspersonen, zu Mitarbeitern der Industrie- und Handelskammern, zu Beamten der Polizei - an einem neutralen Ort, nach Ihren Wünschen. Das ist der Weg, sich gar nicht erst in eine blutsaugerische Umklammerung zu begeben.