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IHK zu Lübeck
Finanzen
Nr. 3111296
IHK zu Lübeck
Finanzen
Hier finden Sie alle Informationen zu den Finanzen der IHK zu Lübeck. Das Finanzstatut, die Wirtschaftssatzungen seit 2006 sowie Informationen zum Mitgliedsbeitrag zur Prüferentschädigung und unsere Jahresabschlüsse.
IHK zu Lübeck
Gebührenordnung
Gebühren sind zu zahlen für Leistungen der IHK, die im individuellen Interesse Dritter liegen. Hier finden Sie Regelungen über Bemessungsgrundlagen, Fälligkeit, Mahnung, Beitreibung, Rechtsmittel unter anderem Die konkrete Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührentarif.
Link: Gebührenordnung
IHK zu Lübeck
Gebührentarif
In der Vollversammlung der IHK zu Lübeck am 21. Oktober 2020 ist der Gebührentarif der IHK zu Lübeck neu beschlossen worden. Dieser tritt in Kraft zum 1. Januar 2021. Der Gebührentarif gibt einen Überblick über die Kosten von IHK-Leistungen, die öffentlich-rechtlicher Natur sind.
Link: Gebührentarif
IHK zu Lübeck
Mitgliedsbeitrag der IHK zu Lübeck
Allein die Pflichtmitgliedschaft in Verbindung mit dem Beitrag ermöglichen es der IHK, den ihr gesetzlich übertragenen Auftrag zur Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Mitgliedsunternehmen repräsentativ und unabhängig zu erfüllen und dabei die unterschiedlichen Interessen und unternehmerischen Erfahrungen objektiv, abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Link: Mitgliedsbeitrag der IHK zu Lübeck
IHK zu Lübeck
Wirtschaftssatzungen
Nachfolgend finden Sie die Wirtschaftssatzungen der letzten sechs Geschäftsjahre, die die Vollversammlung der IHK zu Lübeck gemäß des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern beschlossen hat.
Link: Wirtschaftssatzungen
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Jahresabschlüsse
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zu den Jahresabschlüssen der letzten sechs Jahre. Diese beinhalten die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.
Link: Jahresabschlüsse
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Finanzstatut
Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK.
Link: Finanzstatut
IHK zu Lübeck
Entschädigung für ehrenamtliche Prüfer
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen sowie Gutachter und Prüfungsaufsichten der IHK zu Lübeck erhalten für die Abnahme von Ausbildungs-, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungen oder gutachterlichen Stellungnahmen Entschädigung für
Link: Entschädigung für ehrenamtliche Prüfer
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