IHK zu Lübeck

Finanzen

Hier finden Sie alle Informationen zu den Finanzen der IHK zu Lübeck. Das Finanzstatut, die Wirtschaftssatzungen seit 2006 sowie Informationen zum Mitgliedsbeitrag zur Prüferentschädigung und unsere Jahresabschlüsse.
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Gebühren sind zu zahlen für Leistungen der IHK, die im individuellen Interesse Dritter liegen. Hier finden Sie Regelungen über Bemessungsgrundlagen, Fälligkeit, Mahnung, Beitreibung, Rechtsmittel unter anderem Die konkrete Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührentarif.

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Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2023 gem. § 4 Abs. 2 Ziff. 2 i. V. m. § 3 Abs. 6 und 7 des IHK-Gesetzes vom 18. Dezember 1956 in der im Bundesgesetzblatt Teil II, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBI. I S 3306) geändert worden ist, beschlossen den Gebührentarif wie folgt zu ändern und neu zu fassen.

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Allein die Pflichtmitgliedschaft in Verbindung mit dem Beitrag ermöglichen es der IHK, den ihr gesetzlich übertragenen Auftrag zur Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Mitgliedsunternehmen repräsentativ und unabhängig zu erfüllen und dabei die unterschiedlichen Interessen und unternehmerischen Erfahrungen objektiv, abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.

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Nachfolgend finden Sie die Wirtschaftssatzungen der letzten sechs Geschäftsjahre, die die Vollversammlung der IHK zu Lübeck gemäß des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern beschlossen hat.

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Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zu den Jahresabschlüssen der letzten sechs Jahre. Diese beinhalten die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.

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Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK.

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Die ehrenamtlichen Mitglieder der Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen sowie Gutachter und Prüfungsaufsichten der IHK zu Lübeck erhalten für die Abnahme von Ausbildungs-, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungen oder gutachterlichen Stellungnahmen Entschädigung für