IHK zu Kiel

Beitrag, Gebühren und Finanzen

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen rund um die Themen Beitrag, Gebühren und IHK-Finanzen.
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Hier gelangen Sie zur Satzung Finanzstatut der IHK zu Kiel.

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Hier finden Sie die aktuell geltende Wirtschaftssatzung sowie die Wirtschaftssatzungen der vorangegangenen fünf Jahre.

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Wie setzt sich der Beitrag zusammen? Wer ist überhaupt beitragspflichtig? Und was passiert bei Gewerbeabmeldungen? Hier finden Sie Antworten auf die meisten Fragen rund um das Thema Beitrag.

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In der Beitragsordnung sind unter anderem auch die Regeln über Fälligkeit, Mahnung und Stundung enthalten

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Hier finden Sie den aktuell geltenden Wirtschaftsplan sowie die Wirtschaftspläne der vorangegangenen 5 Jahre.

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Hier finden Sie die letzten fünf geprüften Jahresabschlüsse.

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In der Vollversammlung der IHK zu Kiel am 21. Oktober 2020 ist der Gebührentarif der IHK zu Kiel neu beschlossen worden. Dieser tritt in Kraft zum 1. Januar 2021. Der Gebührentarif gibt einen Überblick über die Kosten von IHK-Leistungen, die öffentlich-rechtlicher Natur sind.

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Gebühren sind zu zahlen für Leistungen der IHK, die im individuellen Interesse Dritter liegen. Hier finden Sie Regelungen über Bemessungsgrundlagen, Fälligkeit, Mahnung, Beitreibung, Rechtsmittel u. a. Die konkrete Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührentarif.

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Der Entgelttarif enthält die Preise für die wiederkehrenden privatwirtschaftlichen Leistungen der IHK zu Kiel.