IHK zu Kiel

Gebührentarif

Der Gebührentarif einhält Preise für die von der IHK zu Kiel hoheitlich erbrachten Leistungen. Der Gebührentarif wir durch die Vollversammlung beschlossen und durch die Rechtsausicht des Landes Schleswig-Holstein genehmigt. Zudem werden die Tarife mit den Kammern in Lübeck und Flensburg gemeinsam abgestimmt.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel hat in ihrer Sitzung am 26. September 2023 gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 2 i.V.m. § 3 Abs. 6 und 7 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, beschlossen den Gebührentarif wie folgt zu ändern und zu fassen:

01. Berufsbildung und Umschulungsgebühren

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
01.01. Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen
in Berufsgruppe 1 (siehe Anlage)
01.01.01. IHK-zugehörige Unternehmen
01.01.01.01. Eintragungsgebühr
100,00 Euro
01.01.01.02. Gebühr für die Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1
100,00 Euro
01.01.01.03. Gebühr für die Abschlussprüfung/ Abschlussprüfung Teil 2
130,00 Euro
01.01.02. Nicht IHK-zugehörige Unternehmen
01.01.02.01. Eintragungsgebühr
110,00 Euro
01.01.02.02. Gebühr für die Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1
110,00 Euro
01.01.02.03. Gebühr für die Abschlussprüfung/ Abschlussprüfung Teil 2
160,00 Euro
01.02. Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen
in Berufsgruppe 2 (siehe Anlage)
01.02.01. IHK-zugehörige Unternehmen
01.02.01.01. Eintragungsgebühr
110,00 Euro
01.02.01.02. Gebühr für die Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1
170,00 Euro
01.02.01.03. Gebühr für die Abschlussprüfung/ Abschlussprüfung Teil 2
170,00 Euro
01.02.02. Nicht IHK-zugehörige Unternehmen
01.02.02.01. Eintragungsgebühr
120,00 Euro
01.02.02.02. Gebühr für die Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1
200,00 Euro
01.02.02.03. Gebühr für die Abschlussprüfung/ Abschlussprüfung Teil 2
200,00 Euro
01.06. Externenprüfung nach § 43 Abs. 2 sowie § 45 Abs. 2 und 3 BBiG
01.06.01. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
50,00 Euro
01.06.02. Externenprüfung nach Ziffer 01.01.
250,00 Euro
01.06.03. Externenprüfung nach Ziffer 01.02.
350,00 Euro
01.06.04. Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung
50 % der Gebühr
01.07. Prüfung von Zusatzqualifikationen
90,00 Euro
01.08. Bewilligung Umschulungskonzept durch Umschulungsträger
200,00 Euro
01.09. Besondere Auslagen anlässlich der Durchführung von Prüfungen, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (zum Beispiel Material, Prüfungsaufgaben, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung, Überstellung von Prüfungsteilnehmern) werden ggf. gesondert berechnet.
Höhe der Auslagen

02. Berufliche Fort- und Weiterbildungsgebühren

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
02.01. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ohne AEVO
80,00 Euro
02.02. Meisterprüfungen
02.02.01. Meisterprüfungen – 1 und 2 Prüfungsteile (siehe Anlage)
02.02.01.01. Vollprüfung 830,00 Euro
02.02.01.02. Wiederholung eines Prüfungsteils 200,00 Euro
02.02.02. Meisterprüfungen mit erhöhtem Prüfungsaufwand – 3 Prüfungsteile (siehe Anlage)
02.02.02.01. Vollprüfung 960,00 Euro
02.02.02.02. Wiederholung eines Prüfungsteils 160,00 Euro
02.03. Fachwirte-/ Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO
02.03.01. Fachwirte-/ Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO – 1 Prüfungsteil (siehe Anlage)
02.03.01.01. Vollprüfung 720,00 Euro
02.03.01.02. Wiederholung eines Prüfungsteils 360,00 Euro
02.03.02. Fachwirte-/ Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO mit erhöhtem Prüfungsaufwand – 2 Prüfungsteile (siehe Anlage)
02.03.02.01. Vollprüfung 830,00 Euro
02.03.02.02. Wiederholung eines Prüfungsteils 210,00 Euro
02.03.03. Fachwirte-/ Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO mit erhöhtem Prüfungsaufwand – 3 Prüfungsteile (siehe Anlage)
02.03.03.01. Vollprüfung 830,00 Euro
02.03.03.02. Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
02.04. Sonstige Fort- und Weiterbildungen
02.04.03. Taucher
02.04.03.01. Vollprüfung 650,00 Euro
02.04.03.02. Wiederholung eines Prüfungsteils 325,00 Euro
02.04.04. Bilanzbuchhalter
02.04.04.01. Vollprüfung 780,00 Euro
02.04.04.02. Wiederholung eines Prüfungsteils 200,00 Euro
02.04.05. Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
02.04.05.01. Vollprüfung 300,00 Euro
02.04.05.02. Vollprüfung unter Anerkennung einer Leistung 150,00 Euro
02.04.05.03. Wiederholung einer Vollprüfung 150,00 Euro
02.04.05.04. Wiederholung unter Anerkennung einer Leistung 75,00 Euro
02.04.06. Betriebswirt
02.04.06.01. Vollprüfung 840,00 Euro
02.04.06.02. Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
02.04.07. Technischer Betriebswirt
02.04.07.01. Vollprüfung 870,00 Euro
02.04.07.02. Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
02.04.09. Sonstige Fortbildungsprüfungen
02.04.09.01. Vollprüfung
720,00 Euro
02.04.09.02. Wiederholung eines Prüfungsteils
120,00 Euro
02.04.11. Aus- und Weiterbildungspädagoge
02.04.11.01. Vollprüfung 860,00 Euro
02.04.11.02. Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
02.05. Prüfung von Zusatzqualifikationen
90,00 Euro
02.06. Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung
80,00 Euro
02.07. Besondere Auslagen anlässlich der Durchführung von Prüfungen, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (zum Beispiel Material, Prüfungsaufgaben, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung, Überstellung von Prüfungsteilnehmern) werden ggf. gesondert berechnet.
Höhe der Auslagen

03. Sonstige Prüfungsgebühren

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
03.01. Prüfung nach dem Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetz
03.01.01. Güterkraftverkehr
160,00 Euro
03.01.02. Straßenpersonenverkehr
160,00 Euro
03.01.03. Taxi- und Mietwagenverkehr
130,00 Euro
03.01.04. Gebühr für die Prüfung eines Antrages und/ oder Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund
03.01.04. a > Anerkennung leitender Tätigkeit
60,00 Euro
03.01.04. b > Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen
50,00 Euro
03.02. Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
03.02.01. Sachkundeprüfung nach § 9 BewachV
170,00 Euro
03.02.02. Wiederholung der mündlichen Prüfung
90,00 Euro
03.02.03. Spezifische Sachkundeprüfung nach § 13c Abs. 2 GewO
410,00 Euro
03.02.05. Unterrichtung und deren Nachweis nach §§ 4 bis 7 BewachV für Personen nach § 34a Abs. 1a Satz 1 GewO
400,00 Euro
03.03. Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz
03.03.01. Gruppenunterrichtung nach dem Gaststättengesetz
70,00 Euro
03.03.02. Ausstellung einer Bescheinigung über die Freistellung vom Unterrichtungsverfahren
40,00 Euro
03.03.03. Einzelunterrichtung nach dem Gaststättengesetz
360,00 Euro
03.05. Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
03.05.01. Grundqualifikation (theoretischer Teil)
250,00 Euro
03.05.02. Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil)
210,00 Euro
03.05.03. Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil)
160,00 Euro
03.05.04. Grundqualifikation (praktischer Teil)
1.420,00 Euro
03.05.05. Grundqualifikation Quereinsteiger (praktischer Teil)
1.420,00 Euro
03.05.06. Grundqualifikation Umsteiger (praktischer Teil)
1.140,00 Euro
03.05.07. beschleunigte Grundqualifikation (theoretischer Teil)
130,00 Euro
03.05.08. beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil)
130,00 Euro
03.05.09. beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil)
120,00 Euro
03.07. Rücktritt von der Prüfung / dem Unterrichtungsverfahren nach Anmeldeschluss
50 % der
Gebühr

04. Bescheinigungen und Beglaubigungen

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
04.04. Beglaubigung von Abschriften
20,00 Euro
04.06. Sonstige Bescheinigungen und Bestätigungen sowie sonstige schriftliche Auskünfte
50,00 Euro
04.07. Freistellung für die Prüfung bei einer anderen IHK
30,00 Euro

05. Sachverständigenwesen

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
05.01. Antrag auf Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern; Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG (ausschließlich Siegel)
1.450,00 Euro
05.02. Wiederbestellung von Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern; Wiederanerkennung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG
650,00 Euro

06. Lehrgänge gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1 GGVSEB i. V. m. Abschnitt 8.2.2 ADR

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
06.04. Lehrgangsabschlussprüfung
70,00 Euro

07. Lehrgänge / Prüfungen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
07.04. Prüfungsgebühren
07.04.01. Grundprüfung
130,00 Euro
07.04.02. Verlängerungsprüfung
110,00 Euro
07.04.03. Ergänzungsprüfung
110,00 Euro

08. Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
08.01. Erlaubnis
08.01.01. Erlaubnisverfahren
300,00 Euro
08.01.02. Erlaubnisverfahren für produktakzessorische Vermittler
220,00 Euro
08.01.03. Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren
370,00 Euro
08.01.04. Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen
170,00 Euro
08.01.05. Widerruf / Rücknahme der Erlaubnis
170,00 Euro
08.01.06. Änderung des Erlaubnisstatus (Makler / Vertreter) mit reduziertem Prüfaufwand
90,00 Euro
08.01.07. Änderung des Erlaubnisstatus (Makler / Vertreter)
170,00 Euro
08.01.08. Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand
190,00 Euro
08.01.09. Änderung der Geschäftsführung / des Vorstands bei einer juristischen Person 120,00 Euro
08.01.10. Erinnerung zur Vorlage angeforderter Weiterbildungserklärungen / -nachweise 30,00 Euro
08.01.12. Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal)
Höhe der Auslagen
08.02. Vermittlerregister gemäß § 11a GewO
08.02.01. Aufnahme in das Vermittlerregister
50,00 Euro
08.02.02. a Eintragung von EU/ EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister – erster Staat
70,00 Euro
08.02.02. b Eintragung von EU/ EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister – jeder weitere Staat 15,00 Euro
08.02.03. Aufnahme von Mitarbeitern in das Vermittlerregister
50,00 Euro
08.02.04. Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister
30,00 Euro
08.03. Sachkundeprüfungen
08.03.01. Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich / praktisch)
300,00 Euro
08.03.02. Wiederholung schriftliche und mündliche / praktische Prüfung
300,00 Euro
08.03.03. Wiederholung mündliche / praktische Prüfung
240,00 Euro
08.03.04. Gebühr für Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss
100,00 Euro
08.03.05. Ablehnende Widerspruchsentscheidung bei Prüfungen
200,00 Euro
08.03.06. Spezifische Sachkundeprüfung gem. VersVermV
380,00 Euro
08.03.07. Sachkundeprüfung (nur schriftliche Prüfung)
290,00 Euro

09. Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
09.01. Erlaubnis
09.01.01. Erlaubnisverfahren (unabhängig von der Anzahl der Kategorien)
300,00 Euro
09.01.02. Erweiterung der bestehenden Erlaubnis mit reduziertem Prüfaufwand
130,00 Euro
09.01.03. Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren
370,00 Euro
09.01.04. Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen
170,00 Euro
09.01.05. Widerruf / Rücknahme der Erlaubnis
170,00 Euro
09.01.06. Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand
190,00 Euro
09.01.07. Formale Prüfung des Prüfungsberichtes gemäß § 24 Abs. 1 FinVermV
40,00 Euro
09.01.08. Aufforderung zur Abgabe des Prüfungsberichtes gemäß § 24 Abs. 1 FinVermV
20,00 Euro
09.01.09. Änderung der Geschäftsführung / des Vorstands bei einer juristischen Person 120,00 Euro
09.01.12. Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal)
Höhe der Auslagen
09.02. Vermittlerregister gemäß § 11a GewO
09.02.01. Aufnahme in das Vermittlerregister
50,00 Euro
09.02.02. Aufnahme von Mitarbeitern in das Vermittlerregister
50,00 Euro
09.02.04. Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister
30,00 Euro
09.03. Sachkundeprüfungen (nur Kiel)
09.03.01. Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich / praktisch – 3 Kategorien)
390,00 Euro
09.03.02. Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich / praktisch – 2 Kategorien)
280,00 Euro
09.03.03. Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich / praktisch – 1 Kategorie)
230,00 Euro
09.03.04. Sachkundeprüfung (nur schriftliche Prüfung - 2 Kategorien)
260,00 Euro
09.03.05. Sachkundeprüfung (nur schriftliche Prüfung - 1 Kategorie)
110,00 Euro
09.03.06. Wiederholung mündliche / praktische Prüfung
170,00 Euro
09.03.07. Spezifische Sachkundeprüfung gem. FinVermV
360,00 Euro
09.03.08. Gebühr für Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss
60,00 Euro
09.03.09. Ablehnende Widerspruchsentscheidung bei Prüfungen
200,00 Euro

10. Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
10.01. Erlaubnis
10.01.01. Erlaubnisverfahren (unabhängig von der Anzahl der Kategorien)
300,00 Euro
10.01.02. Erweiterung einer bestehenden Erlaubnis mit reduziertem Prüfaufwand
130,00 Euro
10.01.03. Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren
370,00 Euro
10.01.04. Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen
170,00 Euro
10.01.05. Widerruf/ Rücknahme der Erlaubnis
170,00 Euro
10.01.06. Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand
190,00 Euro
10.01.07. Formale Prüfung des Prüfungsberichtes gemäß § 16 Abs. 1 MaBV
40,00 Euro
10.01.08. Aufforderung zur Abgabe des Prüfungsberichts gemäß § 16 Abs. 1 MaBV
20,00 Euro
10.01.09. Änderung der Geschäftsführung / des Vorstands bei einer juristischen Person 120,00 Euro
10.01.10. Erinnerung zur Vorlage angeforderter Weiterbildungserklärung / -nachweise 30,00 Euro
10.01.12. Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal)
Höhe der Auslagen
10.03. Prüfungen nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz
10.03.01. Prüfung (schriftlich / mündlich) 250,00 Euro
10.03.02. Wiederholung mündliche Prüfung 130,00 Euro
10.03.03. Gebühr für Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss 60,00 Euro
10.03.04. Ablehnende Widerspruchsentscheidungen bei Prüfungen 200,00 Euro

11. Immobiliardarlehensvermittler

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
11.01. Erlaubnis
11.01.01. Erlaubnisverfahren
300,00 Euro
11.01.03. Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren
370,00 Euro
11.01.04. Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen
170,00 Euro
11.01.05. Widerruf / Rücknahme der Erlaubnis
170,00 Euro
11.01.06. Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand
190,00 Euro
11.01.07. Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal)
Höhe der Auslagen
11.01.09. Änderung der Geschäftsführung / des Vorstands bei einer juristischen Person 120,00 Euro
11.02. Vermittlerregister gemäß § 11a GewO
11.02.01. Aufnahme in das Vermittlerregister
50,00 Euro
11.02.02. Aufnahme von Mitarbeitern in das Vermittlerregister
50,00 Euro
11.02.04. Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister
30,00 Euro
11.02.05. a Eintragung von EU/ EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister – erster Staat
70,00 Euro
11.02.05. b Eintragung von EU/ EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister – jeder weitere Staat 15,00 Euro
11.03. Sachkundeprüfungen
11.03.01. Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich / praktisch)
230,00 Euro
11.03.02. Wiederholung schriftliche und mündliche / praktische Prüfung
230,00 Euro
11.03.03. Sachkundeprüfung (nur schriftliche Prüfung)
120,00 Euro
11.03.04. Wiederholung mündliche / praktische Prüfung
130,00 Euro
11.03.05. Gebühr für Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss
60,00 Euro
11.03.06. Ablehnende Widerspruchsentscheidung bei Prüfungen
200,00 Euro
11.03.07. Spezifische Sachkundeprüfung gem. ImmVermV
360,00 Euro

12. Sonstige Gebühren

Nr. Gebührentatbestand
Tarif
12.01. Mahnungen und Beitreibungen
12.01.01. Anmahnen von Beiträgen und Gebühren
10,00 Euro
12.01.02. Beitreibungen von Beiträgen und Gebühren
40,00 Euro
12.03. Zweitschriften von Bescheinigungen und Prüfungsdokumenten, Ersatzausstellungen von Dokumenten, Ersatzausstellung einer Erlaubnis
40,00 Euro
12.04. Sonstige ablehnende Widerspruchsentscheidungen
12.04.01. gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 01. und 02.
200,00 Euro
12.04.02. gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 03.
200,00 Euro
12.04.03. gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 05.01.
200,00 Euro
12.04.04. gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 05.02.
200,00 Euro
12.04.05. gegen Gebührenbescheide 80,00 Euro
12.06. Unentschuldigtes Fernbleiben bei Prüfungen und Unterrichtungen nach Anmeldung
volle Gebühr
12.07. Fertigung von Kopien bei Akteneinsicht in eigene Prüfungsunterlagen
je Kopie
0,50 Euro
12.08. Versand von Kopien aus Prüfungsunterlagen
10,00 Euro
zzgl. Porto