12. Mai 2025
Probesterben - Was passiert, wenn der Chef unerwartet ausfällt?
Zu selten beschäftigen sich Unternehmerinnen und -unternehmer mit der größten „Transaktion“ ihres Lebens: der Nachlassplanung. Vorsorgen für den Fall der Fälle heißt, rechtzeitig eine Regelung zu finden, die den Fortbestand des Unternehmens sichert.
Am Mittwoch, 21. Mai 2025, von 16 bis 18 Uhr in der IHK Flensburg, Heinrichstraße 28-34, 24937 Flensburg stellt Christoff Spahl (accaris financial planning AG, Hamburg) das sogenannte „Estate Planning“ vor. Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Teil der Ruhestandsplanung, welche die wirtschaftlichen Folgen des unerwarteten Ablebens beleuchtet. Neben der Bedürfnisklärung des potenziellen Erblassers ist die Vermeidung von Konflikten und Streit im Nachgang oberstes Ziel. Mittels einer Erbfallsimulation – auch Probesterben genannt – versuchen zertifizierte Berater, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und Fehler zu vermeiden.
Vorgestellt wird außerdem das IHK-Notfallhandbuch, das in keinem Unternehmen fehlen sollte. Es hilft dabei, zum Beispiel nach Unfall oder Krankheiten wichtige Informationen griffbereit zu haben und Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse rechtzeitig zu regeln, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.