Wahlbekanntmachung
Vom 6. November bis zum 5. Dezember dieses Jahres wird die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg für die Wahlperiode 2024 bis 2028 neu gewählt.
In der Vollversammlung, dem höchsten Beschlussgremium der IHK, sitzen ausschließlich Unternehmerinnen und Unternehmer, die von den IHK-zugehörigen Mitgliedsunternehmen gewählt werden. Die Wahl erfolgt per Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten Anfang November zugeleitet. Zu besetzen sind 61 Sitze in zehn Wahlgruppen.
Wahlgruppen
01 Industrie/Produzierendes Gewerbe
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende, die fabrikationsmäßig Stoffe oder Waren gewinnen, erzeugen, herstellen, veredeln oder bearbeiten. Hierzu zählen auch Unternehmen des Baugewerbes und Bauträger, der Landwirtschaft, des Druck- und Verlagsgewerbes, der Recyclingwirtschaft, der Abwasser- und Abfallentsorgung, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Energieerzeugung soweit sie nicht der Wahlgruppe 02 (regenerative Energie) zugeordnet sind.
02 Regenerative Energien
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende, die mittels Windkraft-, Solar-, Photovoltaik- oder Biogasanlagen Energie erzeugen.
03 Handel
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende des Groß- und Einzelhandels einschließlich Versandhandel, Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes, Tankstellen und Apotheken sowie die Handelsvermittler und Handelsvertretungen.
04 Verkehr, Logistik und Schifffahrt
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende aus den Bereichen Omnibus-, Taxi und Mietwagenverkehr, gewerblicher Güterkraftverkehr, Speditionen, Post- und Kurierdienste, sowie Unternehmen aus den Bereichen See- und Küstenschifffahrt, Hafengesellschaften, Schiffsmakler und Nebentätigkeiten für diese Gewerbe.
05 Gastgewerbe/Tourismuswirtschaft
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Reisebüros, Reiseveranstalter, sonstige Touristikunternehmen sowie tourismusbezogene Dienstleistungen.
06 Kreditinstitute
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Banken und Sparkassen.
07 Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende, die sich mit der Vermittlung von Versicherungen, Finanzanlagen und Bausparverträgen befassen, Versicherungsberater sowie Versicherungsunternehmen.
08 Immobilien- und Wohnungswirtschaft
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Grundstücksmakler, Haus- und Objektverwaltungen und Wohnungsunternehmen.
09 Beratende und technische Dienstleistungen
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie Dienstleistungen erbringen oder wissenschaftliche und technische Dienstleistungen erbringen.
Darunter fallen insbesondere Telekommunikation, IT-Dienstleistungen, die Verwaltung und Führung von Unternehmen, Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, Rechts- und Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung, Werbung, Tonstudios, Forschung und Entwicklung.
Darunter fallen insbesondere Telekommunikation, IT-Dienstleistungen, die Verwaltung und Führung von Unternehmen, Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, Rechts- und Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung, Werbung, Tonstudios, Forschung und Entwicklung.
10 Weitere Wirtschaftszweige
Zu dieser Wahlgruppe gehören Gewerbetreibende, soweit sie nicht unter die Wahlgruppen 01 bis 09 fallen. Dazu zählen z.B. die Arbeitnehmerüberlassung, Inkassobüros, Büroservice, die Vermietung beweglicher Sachen, der Garten- und Landschaftsbau, die Gebäudebetreuung, Hausmeisterdienste und Call-Center, Erziehung und Unterricht, Kultur, Fitnessstudios sowie das Gesundheits- und Sozialwesen.
Wahlbezirke
Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:
Stadt Flensburg (Wahlbezirk 01)
Wahlgruppen
|
Wahlgruppe
|
Mitglieder
|
01
|
Industrie/ Produzierendes Gewerbe
|
2
|
03
|
Handel
|
2
|
08
|
Immobilien- und Wohnungswirtschaft
|
1
|
09
|
Beratende und technische Dienstleistungen
|
2
|
10
|
Weitere Wirtschaftszweige
|
1
|
Kreis Schleswig-Flensburg (Wahlbezirk 02)
Wahlgruppen
|
Wahlgruppe
|
Mitglieder
|
01
|
Industrie/ Produzierendes Gewerbe
|
3
|
03
|
Handel
|
5
|
08
|
Immobilien- und Wohnungswirtschaft
|
1
|
09
|
Beratende und technische Dienstleistungen
|
2
|
10
|
Weitere Wirtschaftszweige
|
2
|
Kreis Nordfriesland (Wahlbezirk 03)
Wahlgruppen
|
Wahlgruppe
|
Mitglieder
|
01
|
Industrie/ Produzierendes Gewerbe
|
3
|
03
|
Handel
|
4
|
08
|
Immobilien- und Wohnungswirtschaft
|
1
|
09
|
Beratende und technische Dienstleistungen
|
2
|
10
|
Weitere Wirtschaftszweige
|
2
|
Kreis Dithmarschen (Wahlbezirk 04)
Wahlgruppen
|
Wahlgruppe
|
Mitglieder
|
01
|
Industrie/ Produzierendes Gewerbe
|
3
|
03
|
Handel
|
3
|
08
|
Immobilien- und Wohnungswirtschaft
|
1
|
09
|
Beratende und technische Dienstleistungen
|
1
|
10
|
Weitere Wirtschaftszweige
|
2
|
Für folgende Wahlgruppen erfolgt keine Untergliederung in Wahlbezirke. Es wird IHK-bezirksweit folgende Anzahl von Mitgliedern gewählt:
Wahlgruppen-Nr.
|
Wahlgruppe
|
Mitglieder
|
02
|
Regenerative Energien
|
8
|
04
|
Verkehr, Logistik und Schifffahrt
|
3
|
05
|
Gastgewerbe/Tourismuswirtschaft
|
5
|
06
|
Kreditinstitute
|
1
|
07
|
Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
|
1
|
Wahlvorschläge
Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk schriftliche Wahlvorschläge einreichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 4. Oktober 2023 bei der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg, Heinrichstr. 28 - 34, 29437 Flensburg, eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Selbstvorschläge sind zulässig.
Außerdem ist eine Erklärung jeder Bewerberin/jedes Bewerbers beizufügen, dass sie/er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihr/ihm keine Tatsachen bekannt sind, die ihre/seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen.
Der Unterzeichner des Wahlvorschlages muss der gleichen Wahlgruppe angehören wie der/die vorgeschlagene Bewerber/Bewerberin bzw. die vorgeschlagenen Bewerber/Bewerberinnen. Der Unterzeichner hat die Bezeichnung seines Unternehmens und dessen Anschrift anzugeben. Ein Wahlberechtigter kann nur Wahlvorschläge für Wahlgruppen und Wahlbezirke unterzeichnen, denen er selbst angehört. Er darf höchstens so viele Wahlvorschläge unterzeichnen, wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk Vollversammlungsmitglieder zu wählen sind.
Die Vordrucke können auf der Internetseite www.ihkwahl-flensburg.de heruntergeladen werden oder per E-Mail unter wahl@flensburg.ihk.de angefordert werden.
Die Wahlvorschläge werden Ende Oktober 2023 im Internet auf der Homepage der IHK Flensburg bekannt gegeben.
Wählerlisten
Die Wählerlisten enthalten die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen der jeweiligen Wahlgruppen und Wahlbezirke. Die Wählerlisten können in der Zeit vom 28. August bis zum 3. September 2023 in den Geschäftsstellen der IHK eingesehen werden.
Haupthaus in Flensburg
Heinrichstr. 28-34, 29437 Flensburg
Mo.- Do. 07:15 – 17:15 Uhr Fr. 07:15 – 15:30 Uhr |
IHK-Geschäftsstelle Dithmarschen
Rungholtstr. 5d, 25746 Heide
Mo. – Do. 8 – 16:30 Uhr Fr. 8 – 13 Uhr |
IHK-Geschäftsstelle Nordfriesland
Industriestr. 30a, 25813 Husum
Mo. – Fr. 8 – 13 Uhr |
IHK-Geschäftsstelle Schleswig
Plessenstr. 7, 24837 Schleswig
Mo. – Fr. 8 – 13 Uhr |
Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe oder einem Wahlbezirk können bis zum 11. September 2023 bei der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg, Heinrichstr. 28-34, 24937 Flensburg, eingereicht werden. Danach stellt der Wahlausschuss die Wählerlisten fest. Unternehmen, die erst nach der genannten Frist IHK-zugehörig werden, zum Beispiel durch Neugründung, haben die Möglichkeit, bis zum 4. Dezember 2023 nachzuweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Feststellung der Wählerlisten entstanden ist. Sie sind dann ebenfalls wahlberechtigt.
Wahlzeit/Wahlfrist
Die wahlberechtigten Unternehmen erhalten die Wahlunterlagen Anfang November 2023 per Post zugesandt. Die Wahlbriefe müssen bis zum 5. Dezember 2023, 17 Uhr, bei der IHK Flensburg, Heinrichstr. 28-34, 24937 Flensburg eingegangen sein.
Flensburg, den 4. Juli 2023
Der Wahlausschuss
Uwe Möser (Vorsitzender)
Helmut Ermer
Ole Singelmann
Uwe Möser (Vorsitzender)
Helmut Ermer
Ole Singelmann
Ergänzende Information: Die Wahlordnung ist im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden (www.bundesanzeiger.de).
- Wahlgruppen & -bezirke (Nr. 3747630)
- Ehrenamt bei der IHK Flensburg (Nr. 2968528)