Wahlgruppen und -bezirke
In der neuen Vollversammlung sind 61 Sitze zu vergeben, die sich auf unterschiedliche Wahlgruppen in unterschiedlichen Wahlbezirken verteilen. Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung.
Wahlbezirke
- 01 Stadt Flensburg
Wahlgruppen-Nr.WahlgruppeMitglieder01Industrie/Produzierendes Gewerbe203Handel208Immobilien- und Wohnungswirtschaft109Beratende und technische Dienstleistungen210Weitere Wirtschaftszweige1
- 02 Kreis Schleswig-Flensburg
Wahlgruppen-Nr.WahlgruppeMitglieder01Industrie/Produzierendes Gewerbe303Handel508Immobilien- und Wohnungswirtschaft109Beratende und technische Dienstleistungen210Weitere Wirtschaftszweige2
- 03 Kreis Nordfriesland
Wahlgruppen-Nr.WahlgruppeMitglieder01Industrie/Produzierendes Gewerbe303Handel408Immobilien- und Wohnungswirtschaft109Beratende und technische Dienstleistungen210Weitere Wirtschaftszweige2
- 04 Kreis Dithmarschen
Wahlgruppen-Nr.WahlgruppeMitglieder01
Industrie/Produzierendes Gewerbe 303Handel 308Immobilien- und Wohnungswirtschaft 109Beratende und technische Dienstleistungen 110Weitere Wirtschaftszweige 2 - IHK-weit
Für folgende Wahlgruppen erfolgt keine Untergliederung in Wahlbezirke. Es wird IHK-bezirksweit folgende Anzahl von Mitgliedern gewählt:Wahlgruppen-Nr.WahlgruppeMitglieder02Regenerative Energien804Verkehr, Logistik und Schifffahrt305Gastgewerbe/Tourismuswirtschaft506Kreditinstitute107Versicherungs- und Finanzdienstleistungen1
Wahlgruppen
- 01 Industrie/Produzierendes Gewerbe
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende, die fabrikationsmäßig Stoffe oder Waren gewinnen, erzeugen, herstellen, veredeln oder bearbeiten. Hierzu zählen auch Unternehmen des Baugewerbes und Bauträger, der Landwirtschaft, des Druck- und Verlagsgewerbes, der Recyclingwirtschaft, der Abwasser- und Abfallentsorgung, der Energie-und Wasserversorgung sowie der Energieerzeugung soweit sie nicht der Wahlgruppe 02 (regenerative Energie) zugeordnet sind.
- 02 Regenerative Energien
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende, die mittels Windkraft-, Solar-, Photovoltaik- oder Biogasanlagen Energie erzeugen.
- 03 Handel
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende des Groß- und Einzelhandels einschließlich Versandhandel, Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes, Tankstellen und Apotheken sowie die Handelsvermittler und Handelsvertretungen.
- 04 Verkehr, Logistik und Schifffahrt
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende aus den Bereichen Omnibus-, Taxi und Mietwagenverkehr, gewerblicher Güterkraftverkehr, Speditionen, Post- und Kurierdienste, sowie Unternehmen aus den Bereichen See- und Küstenschifffahrt, Hafengesellschaften, Schiffsmakler und Nebentätigkeiten für diese Gewerbe.
- 05 Gastgewerbe/Tourismuswirtschaft
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Reisebüros, Reiseveranstalter, sonstige Touristikunternehmen sowie tourismusbezogene Dienstleistungen.
- 06 Kreditinstitute
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Banken und Sparkassen.
- 07 Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende, die sich mit der Vermittlung von Versicherungen, Finanzanlagen und Bausparverträgen befassen, Versicherungsberater sowie Versicherungsunternehmen.
- 08 Immobilien- und Wohnungswirtschaft
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Grundstücksmakler, Haus- und Objektverwaltungen und Wohnungsunternehmen.
- 09 Beratende und technische Dienstleistungen
Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere Gewerbetreibende, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie Dienstleistungen erbringen oder wissenschaftliche und technische Dienstleistungen erbringen. Darunter fallen insbesondere Telekommunikation, IT-Dienstleistungen, die Verwaltung und Führung von Unternehmen, Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, Rechts- und Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung, Werbung, Tonstudios, Forschung und Entwickung.
- 10 Weitere Wirtschaftszweige
Zu dieser Wahlgruppe gehören Gewerbetreibende, soweit sie nicht unter die Wahlgruppen 01 bis 09 fallen. Dazu zählen zum Beispiel die Arbeitnehmerüberlassung, Inkassobüros, Büroservice, die Vermietung beweglicher Sachen, der Garten- und Landschaftsbau, die Gebäudebetreuung, Hausmeisterdienste und Call-Center, Erziehung und Unterricht, Kultur, Fitnessstudios sowie das Gesundheits- und Sozialwesen.
Sie sind sich unsicher, in welche Wahlgruppe ihr Unternehmen eingeordnet ist? In den stehen alle wahlberechtigten Unternehmen mit ihrer jeweiligen Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk. Natürlich steht Ihnen unser Service-Center bei Rückfragen auch gerne telefonisch zur Verfügung.