Wer kann kandidieren?

Alle wahlberechtigten Unternehmerinnen und Unternehmer können Kandidatinnen und Kandidaten aus ihrer Wahlgruppe und dem jeweiligen Bezirk vorschlagen. Selbstvorschläge sind zulässig.

Wer kann vorgeschlagen werden?

Wählbar sind natürliche, volljährige Personen, die entweder selbst IHK-Zugehörige sind (zum Beispiel als Einzelunternehmer) oder zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person (eines Unternehmens) befugt sind. Hierbei kann es sich um Geschäftsführer, im Handelsregister eingetragene Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte handeln.

Gibt es etwas zu beachten?

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten um die Vollversammlungssitze werden im Vorfeld der Wahl auf der IHK-Website vorgestellt.
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie leitende Angestellte, die sich in der Vollversammlung engagieren wollen, benötigen keine besonderen Vorkenntnisse. Das erforderliche Wissen über Struktur und Arbeit einer IHK wird den gewählten Mitgliedern der Vollversammlung in einer Einführungsveranstaltung und anhand von Informationsmaterial vermittelt.
Wichtig ist hingegen die Bereitschaft, einen gewissen Zeitaufwand zu investieren: Die Vollversammlung der IHK Flensburg tagt üblicherweise bis zu viermal jährlich für drei bis vier Stunden. Eine hohe Präsenzquote bei diesen Sitzungen ist für die erfolgreiche Interessenvertretung der Wirtschaft erforderlich.
Die Vollversammlung ist ein hervorragendes Forum zum Austausch mit anderen Unternehmern und Führungskräften. Nach jeder Sitzung besteht die Möglichkeit zum Dialog unter engagierten Wirtschaftsvertretern.

Bis wann können Vorschläge eingereicht werden?

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 4. Oktober 2023. Alle Infos rund um die Wahlvorschläge finden Sie .

Sie haben Fragen zur Kandidatur?

Kontakt zum Service-Center
Telefon: 0461 806-806
Fax: 0461 806-9806
E-Mail: service@flensburg.ihk.de