Förderrichtlinie zur Stärkung des Binnenlandtourismus
Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Förderrichtlinie zur Stärkung des Binnenlandtourismus veröffentlicht. Den inhaltlichen Rahmen für die Förderung bilden die Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2023 sowie die "Strategie Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein (2023)”.
Die Förderung erfolgt unter dem Dach des Landesprogramm Wirtschaft (LPW 2021) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln. Gefördert werden vielfältige Maßnahmen unterteilt in nicht-investive und investive Vorhaben.
Nicht-investive Vorhaben
- Entwicklung nachhaltiger Angebote, Qualitätssteigerung, zum Beispiel Wegemanagement, Kooperationen, Wertschöpfungsketten
- Digitalisierung öffentlicher touristischer Dienste und Dienstleistungen
- Planungen, Studien, Konzepte sowie sonstige Leistungen Dritter wie Fremdleistungen und Honoraraufträge
Investive Vorhaben
- Ausbau des Touristischen Radnetzes Schleswig-Holstein (zum Beispiel Infrastruktur, Beschilderung, ÖPNV-Anbindung)
- Weiterentwicklung der Wanderinfrastruktur (zum Beispiel Wege, Beschilderung, Rastplätze)
- Wassertourismus-Infrastruktur (zum Beispiel Wasserwanderwege, Badestellen, Steganlagen)
- Erlebnisorientierte Einrichtungen mit Binnenlandbezug (zum Beispiel Natur-, Kulturerlebnisse)
- Verbesserungen der touristischen Mobilität (zum Beispiel Mobilitäts-Hubs, Besucherinformationen)
Informationen zur Antragstellung
Die Förderung wird im Rahmen eines Wettbewerbes vergeben. Die Förderaufrufe sind gerade veröffentlicht worden. Hier finden Sie diese und weitere Informationen zur Antragsstellung.
Digitale Antragstellung
Die Antragsstellung im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 findet ausschließlich online über das Serviceportal SH statt.
Lesen Sie hier weitere Informationen zur digitalen Antragsstellung und zur davor notwendigen Registrierung.
Lesen Sie hier weitere Informationen zur digitalen Antragsstellung und zur davor notwendigen Registrierung.
Quelle: IB.SH, 19. Mai 2025