Anforderungen & Orientierungshilfen

Verpackungsgesetz und -register

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) definiert die bestehenden Pflichten von Herstellern und Händlern, den sogenannten Erstinverkehrbringern von Verpackungen. Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten seit dem 1. Juli 2022 weitere Neuerungen: auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen im öffentlichen Transparenzregister LUCID registriert werden. Das umfasst auch Mehrwegverpackungen. Ebenfalls gelten dann direkte Prüfpflichten für Marktplätze und Fullfillment-Dienstleister.

Verpackungsgesetz

Die zentralen Pflichten, die bereits während der Verpackungsverordnung bestanden, haben sich nicht geändert: So müssen die Verpackungen, die typischerweise beim privaten Haushalt oder den sogenannten vergleichbaren Anfallstellen typischerweise als Abfall anfallen und gewerbsmäßig in Verkehr gebracht wurden, nach dem Verpackungsgesetz an einem System beteiligt werden. Nur so ist gesichert, dass die Vielzahl von Verpackungen über ein flächendeckendes System erfasst und einer Verwertung zugeführt wird.
Aber es gibt auch neue Regelungen, wie zum Beispiel, dass recyclinggerechtes Design belohnt werden muss und es neue Anforderungen im Sinne einer Transparenz gibt, die über die Zentrale Stelle Verpackungsregister erfüllt werden – wie die Registrierung der Hersteller und die Datenmeldung zur Systembeteiligung.
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten seit dem 1. Juli 2022 weitere Neuerungen: Auch Inverkehrbringer lediglich von Serviceverpackungen müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Außerdem bestehen neue Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister.

Verpackungsregister

Die Fäden laufen im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister zusammen. Dort können die Hersteller, die Verpackungen an einem System beteiligen müssen, ihre Registrierung vornehmen. Seit dem 1. Juli 2022 sind alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen an den Endverbraucher zur Registration verpflichtet. Auch Online-Händler dürften sich auf verstärkte Kontrollen einstellen, da für Marktplätze und Fullfillment-Dienstleister neue direkte Prüfpflichten gelten werden. Hier finden Sie Hinweise der ZSVR zur neuen Regelung im Versandhandel ab 1. Juli 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB).
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat verschiedene Orientierungshilfen auf ihrer Website veröffentlicht. Differenziert nach Wirtschaftszweigen – speziell für Handelsunternehmen, Versand- und Onlinehändler und Kleinstinverkehrbringer werden Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz erläutert.
Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz und Verpackungsregister haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Umgang in Europa

Auch im europäischen Ausland bestehen Anforderungen und Pflichten zum Umgang, die bei wirtschaftlichen Tätigkeiten entsprechend berücksichtigt werden müssen. Da die nationalen Regelungen unterschiedlich sind, hat die DIHK einen Informationskatalog zusammengestellt.