Ressourceneffizienz

Reduktion von Lebensmittelverlusten im Lebensmitteleinzelhandel

Nach der Zielvorgabe der Bundesregierung sollen Lebensmittelverluste bis 2030 halbiert werden. Dabei wird bislang auf Vereinbarungen auf freiwilliger Basis gesetzt.
Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren. Bisher wurden im Kreislaufwirtschaftspaket der Kommission keine konkreten Ziele für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen formuliert.
Andere EU-Staaten wie Frankreich oder Italien gehen hier schärfer vor und haben schon gesetzliche Regelungen erlassen.
Das Bundeskabinett hat am 20. Februar 2019 die von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner vorgelegte Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung verabschiedet. Am 04.03.2020 haben Bundesernährungsministerin Julia Klöckner und die Präsidenten bzw. Vorsitzenden von sieben Dachverbänden der Land- und Ernährungswirtschaft, des Handels, des Lebensmittelhandwerks und der Gastronomie eine Grundsatzvereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen unterzeichnet. Diese Grundsatzvereinbarung bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung.
Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sieht vor, dass in Dialogforen pro Sektor gemeinsam mit Lebensmittelunternehmern, zivilgesellschaftlichen Organisationen, den zuständigen Länder- und Bundesressorts sowie der Wissenschaft konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung erarbeitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Belangen der kleinen und mittleren Unternehmen.
Im Juni 2020 haben sich 16 Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Einzelhandels eine Beteiligungserklärung unterzeichnet und sich zu weiteren Maßnahmen verpflichtet.
Die Beteiligungserklärung setzt den Rahmen für die gemeinsame Zusammenarbeit der Akteure im Rahmen des Dialogforums bis zum August 2022. Die Beteiligung am Dialogforum ist freiwillig und steht allen Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Lebensmitteleinzelhandels, egal welcher gesellschaftsrechtlichen Organisationsform offen.
Weitere Informationen zu Aktivitäten im Bereich des Handels und Hilfestellungen in Form von Checklisten, Kalkulationstabellen, Schulungsmaterial, Flyer, Leitfäden, Apps hält die Interseite www.lebensmittelwertschaetzen.de bereit.